Wahlrecht

Kein Wahlausschluss in Baden-Württemberg

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Frau wirft ihren Wahlzettel in die Wahlurne (Bild: dpa).

Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachter Straftäter verfassungswidrig sind. Dabei würdigte das Gericht den Baden-Württemberg-Weg ausdrücklich. Das Land hat diesem Personenkreis bereits per Gesetz für die Kommunalwahl das Stimmrecht zugesichert.

Innenminister Thomas Strobl sagte zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2019: „Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt klar und deutlich: Baden-Württemberg hat mit dem Gesetz über das Wahl- und Stimmrecht von Personen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist, für die Kommunalwahl am 26. Mai 2019 alles richtig gemacht. In der mündlichen Verhandlung haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts den Baden-Württemberg-Weg ausdrücklich gewürdigt. Wir haben das Thema vorausschauend angepackt – und daher gleich nach Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2019, die wir mit höchstem Respekt zur Kenntnis genommen haben, mit einer differenzierten Übergangsregelung eine pragmatische Lösung gefunden, die einmalig in Deutschland ist. Wir haben nach Möglichkeiten gesucht und vollbetreuten Menschen einen Weg an die Wahlurnen eröffnet. Mein besonderer Dank gilt den Regierungsfraktionen, die rasch einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorgelegt haben, und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses, die schon vor längerem auf die Kommunalen Spitzenverbände zugegangen waren und so die praktische Umsetzung ermöglicht haben.“

Die gesetzliche Regelung für Baden-Württemberg sieht vor, dass die Wahlrechtsausschlüsse von Personen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist, für die Kommunalwahl am 26. Mai 2019 keine Anwendung finden. Auch für Bürgermeisterwahlen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sowie für Volksbegehren und Volksabstimmungen sind die Wahl- und Stimmrechtsausschlüsse dieser Personen bis zur Neuregelung im Bundestagswahlrecht, die spätestens bis zur nächsten regulären Bundestagswahl im Herbst 2021 erfolgen muss, in Baden-Württemberg ausgesetzt worden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 29. Januar 2019 festgestellt, dass der bisher geltende Wahlrechtsausschluss von Personen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist, im Bundeswahlgesetz verfassungswidrig ist. Die Übergangsregelung für die entsprechenden Wahlrechtsausschlüsse im Landtags- und Kommunalwahlrecht von Baden-Württemberg soll gelten, bis die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Neuregelung im Bundestagswahlrecht erfolgt ist.

Weitere Meldungen

Portrait Dr. Simon Veser Amtsleiter Finanzamt Ludwigsburg
Verwaltung

Neuer Leiter des Finanzamts Ludwigsburg

Landgericht Ulm
Justiz

Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch auf der Kippe

Symbolbild: Eine Frau sitzt an einem Dorfbrunnen. (Foto: © dpa)
Baukultur

Land fördert kommunale Gestaltungsbeiräte

Die frisch gekürte Badische Weinkönigin Rosa Kost (Mitte) steht mit den beiden ebenfalls frisch gekürten Badischen Weinprinzessinnen Tina Müller (links) und Viktoria Benz (rechts) auf der Bühne.
Weinbau

Rosa Kost ist neue Badische Weinkönigin

Unser Dorf hat Zukunft - Landesentscheid 2025: Griessen
Ländlicher Raum

Klettgau-Grießen gewinnt Silber bei „Unser Dorf hat Zukunft“

Die Faxen
Landesjubiläum 2027

Jubiläumssong für Baden-Württemberg gewählt

Von links nach rechts im Bild: Ministerialdirektorin Gerda Windey, Präsident des Landgerichts Baden-Baden a.D. Dr. Frank Konrad Brede, Minister der Justiz und für Migration Moritz Oppelt, Präsident des Oberlandesgerichts Karlsruhe Jörg Müller.
Justiz

Präsident des Landgerichts Baden-Baden geht in Ruhestand

Verdienstkreuz für Volker Jobst
Auszeichnung

Bundesverdienstkreuz für Volker Jobst

Alexander Föhr spricht im Deutschen Bundestag.
Regierungspräsidien

Wechsel an der Spitze des Regierungspräsidiums Karlsruhe

A 6 über das Kochertal. Quelle: Regionalverband Heilbronn-Franken
Mobilitätspakt

Verkehrsmanagement in der Region Heilbronn-Neckarsulm

Grafik Bevölkerungsschutztag
Bevölkerungsschutz

Bevölkerungsschutztag 2026 verschoben

Innenminister Manuel Hagel (links) und Kapitän zur See Michael Giss, Kommandeur des Landeskommandos der Bundeswehr Baden-Württemberg (rechts)
Sicherheit

Zukunft des Landeskommandos Baden-Württemberg gesichert

Eine Straße führt unter einer Brücke durch
Stadtentwicklung

Grundstein für lebenswerte Ortsmitte in Eislingen gelegt

Menschen gehen auf einem Uferweg am Bodensee spazieren.
Tourismus

Tourismusinfrastruktur­programm 2027 startet

Ministerpräsident Cem Özdemir spricht während der Auftaktveranstaltung des Deutschen Bauerntags in Freiburg.
Bauerntag

Landwirtschaft als Zukunftsverantwortung