In sechs Klöstern in Baden-Württemberg findet zum Klostererlebnistag unter dem Motto „Klöster für die Ewigkeit“ ein abwechslungsreiches Programm unter Hygienebedingungen statt.
Sechs Klöster in Baden-Württemberg bieten zum Klostererlebnistag ein besonderes Programm an. Der Extern: Aktionstag (Öffnet in neuem Fenster) steht unter dem Motto „Klöster für die Ewigkeit“ und knüpft damit an das Themenjahr der Extern: Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg (Öffnet in neuem Fenster) (SSG) „Unendlich schön. Monumente für die Ewigkeit“ an. Bei allen Veranstaltungen gelten die Hygiene- und Abstandsregeln.
„Der Klostererlebnistag ist zu einer schönen Tradition geworden. Ich freue mich, dass sie auch in diesem Jahr fortgeführt wird“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. „Ein familienfreundliches Programm mit Kinder-Rallyes, mittelalterlichen Spielen, Lesungen und Konzerten lädt zum Kennenlernen der einstigen Klöster des Landes ein. Am Klostererlebnistag lassen sich Kunstschätze für die Ewigkeit, Architektur und Gärten der Klöster erkunden.“
Sechs Klöster bieten ein abwechslungsreiches Programm unter Hygienebedingungen
Mit dabei sind das UNESCO-Welterbe Extern: Kloster Maulbronn (Öffnet in neuem Fenster) sowie die Klöster Extern: Alpirsbach im Schwarzwald (Öffnet in neuem Fenster), Extern: Bebenhausen (Öffnet in neuem Fenster) bei Tübingen, Extern: Salem (Öffnet in neuem Fenster) am Bodensee und Extern: Schussenried (Öffnet in neuem Fenster) in Oberschwaben; zudem, als Partner der SSG, Extern: Kloster Bronnbach (Öffnet in neuem Fenster) bei Wertheim. Die ehemaligen Klöster waren Wohn- und Arbeitsstätten der Mönche und Nonnen sowie Monumente gegen das Vergessen. Stifterinnen und Stifter unterstützten die Klöster mit Schenkungen und erhofften sich als Gegenleistung das ewige Leben. Sie beauftragten Maler und Bildhauer, Kunstwerke zu erschaffen wie Altäre, Gemälde und Grabmäler.
Alle Veranstaltungen sind an die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln angepasst. Führungen finden in kleinen Gruppen mit Mindestabstand statt. Gäste ab sechs Jahren tragen in überdachten Räumen, beim Betreten eintrittspflichtiger Außenanlagen und an Engstellen der Anlagen eine Mund-Nasen-Bedeckung.