Gesundheit

Bundesrat beschließt Notvertretungsrecht für Ehegatten

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Zwei Hände eines homosexuellen Paares (Symbolbild: © dpa).

Der Bundesrat hat das sogenannte „Notvertretungsrecht“ für Ehegatten beschlossen, für das sich Baden-Württemberg viele Jahre lang intensiv eingesetzt hat. Damit kann ein Ehegatte unter bestimmten Bedingungen für den anderen Ehegatten Entscheidungen der Gesundheitssorge treffen, wenn dieser infolge von Krankheit oder Unfall handlungs- oder entscheidungsunfähig ist.

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts beschlossen und damit den Weg frei gemacht für das lang geforderte „Notvertretungsrecht“ unter Ehegatten, für das sich Baden-Württemberg über viele Jahre hinweg intensiv eingesetzt hatte. Wird ein Ehegatte infolge von Krankheit oder Unfall handlungs- oder entscheidungsunfähig, kann künftig der andere Ehegatte unter bestimmten Bedingungen für ihn Entscheidungen der Gesundheitssorge treffen. Justizminister Guido Wolf sagte: „Nach bisher geltendem Recht können Ehegatten für ihren nicht mehr selbst handlungsfähigen Partner ohne entsprechende Vollmacht keine Entscheidungen der Gesundheitssorge treffen, auch wenn die Lage noch so akut ist. Das überrascht viele und bringt immer wieder große Probleme mit sich: Die große Mehrheit der Bevölkerung geht seit jeher ganz selbstverständlich davon aus, dass im Notfall medizinische Entscheidungen für einen Ehepartner getroffen werden können. Das war bislang aber nicht der Fall. Mit der Gesetzesreform wird nun umgesetzt, was die Menschen zwar irrtümlich, aber ganz natürlich als selbstverständlich ansehen.“

Gegenseitige Vertretung in Angelegenheiten der Gesundheitssorge

Der künftige Paragraph 1358 Bürgerliches Gesetzbuch sieht eine gegenseitige Vertretung von Ehegatten oder Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge vor. Wenn ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge rechtlich nicht mehr besorgen kann, ist der vertretende Ehegatte beispielsweise berechtigt, in Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einzuwilligen oder sie zu untersagen sowie ärztliche Aufklärung entgegenzunehmen. Bestandteil der Neuregelung sind zudem umfassende Schutzmechanismen, die einem Missbrauch effektiv entgegenwirken. So ist eine Ehegattenvertretung zum Beispiel dann ausgeschlossen, wenn der Ehegatte oder Lebenspartner zuvor einen entgegenstehenden Willen geäußert oder in einer Vorsorgevollmacht ausdrücklich eine andere Person bevollmächtigt hat. Auch wenn die Ehegatten getrennt leben, besteht die gesetzliche Vertretungsberechtigung nicht. Darüber hinaus ist durch eine Befristung des Ehegattenvertretungsrechts auf sechs Monate die Rechtsnatur als Notvertretungsrecht gewährleistet.  

Justizminister Wolf sagte dazu: „Für das Notvertretungsrecht für Ehegatten haben wir uns aus Baden-Württemberg über viele Jahre intensiv eingesetzt. Ich freue mich, dass es nun gelungen ist, in diesem hochsensiblen Bereich die bürokratischen Voraussetzungen abzubauen. Mit der Sechs-Monats-Frist sieht das Gesetz nun auch einen ausreichend langen Vertretungszeitraum vor. In Zukunft wird es möglich sein, dem Ehegatten beizustehen und schnell die notwendigen Hilfen in die Wege zu leiten, ohne sogleich den Weg über ein gerichtliches Betreuungsverfahren gehen zu müssen - auch dann, wenn zuvor keine Vorsorgevollmacht ausgestellt wurde.“ Der Gesetzentwurf passierte am 5. März 2021 den Bundestag. Voraussichtlich zum 1. Januar 2023 wird das Gesetz in Kraft treten.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Weitere Meldungen

Eine Krankenpflegerin schiebt ein Krankenbett durch einen Flur.
Gesundheitssystem

Hildenbrand kritisiert Umsetzung der GKV-Reform

Ein Mitarbeiter scannt den Barcode eines Artikels für den Paketversand. (Bild: © dpa)
Wirtschaft

Hoffmeister-Kraut begrüßt Maßnahmen zum Bürokratieabbau

Ein Landwirt betankt sein Gespann mit Gülle um diese anschließend auf einem Feld auszubringen. (Foto: © dpa)
Landwirtschaft

Gentges fordert Aufstockung des Hilfspakets für Düngerpreise

Ein Thermometer zeigt fast 36 Grad Celsius an.
Gesundheitsschutz

Gesundheitsminister richtet Hitze-Taskforce ein

Rauchverbotsschild (Foto: © dpa)
Gesundheit

Schülerinnen und Schüler sagen Nein zu Tabak und Nikotin

Kisten mit Gemüse und Obst.
Ernährung

Ernährungsbildung junger Erwachsener stärken

Landgericht Ulm
Justiz

Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch auf der Kippe

Abschlussveranstaltung zum Projekt "Nachhaltige Schulverpflegung" am 07.07.2026
Ernährung

Nachhaltige Schulverpflegung prägt Bewusstsein

Forschende im Forschungszentrum M3 des Universitätsklinikums Tübingen
Hochschulen

Schnellbau-Initiative bringt zusätzlichen Investitionsschub

Symbolbild: Eine Frau sitzt an einem Dorfbrunnen. (Foto: © dpa)
Baukultur

Land fördert kommunale Gestaltungsbeiräte

Staatssekretär Florian Haßler spricht beim Festakt zum Donauraum
Europa

Der Donauraum gehört zu unserer europäischen Identität

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
EU-Donauraumstrategie

Europäische KI-Netzwerke stärken Witschaft

Kur- und Heilwald
Forst

Handbuch für Kur- und Heilwälder veröffentlicht

Unser Dorf hat Zukunft - Landesentscheid 2025: Griessen
Ländlicher Raum

Klettgau-Grießen gewinnt Silber bei „Unser Dorf hat Zukunft“

Eine Person erntet eine Traube bei der Weinlese.
Weinbau

Neue Verwaltungsvorschrift unterstützt Weinbau