Innovation

Berücksichtigung des Mittelstands in der Innovationsförderung

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Mittelständischer Betrieb in Baden-Württemberg bei der Taschenherstellung aus alten PET-Flaschen (Symbolbild, © dpa)

Das Land hat die Europäische Kommission aufgefordert, auch im Rahmen der künftigen Innovationsförderung der EU ab 2021 weiterhin kleine und mittlere Unternehmen zu berücksichtigen. Dieser Antrag wurde von den Ländern im Ausschuss einstimmig angenommen.

Baden-Württemberg hat in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates die Europäische Kommission aufgefordert, auch im Rahmen der künftigen Innovationsförderung der EU ab 2021 weiterhin kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu berücksichtigen. Die Länder nahmen den Antrag im Ausschuss einstimmig an. Die Europäische Kommission hatte zuvor Planungen für das 9. Rahmenprogramm für Forschung und Innovation („Horizont Europa“) vorgelegt, das von 2021-2027 dem derzeitigen Programm „Horizont 2020“ nachfolgen soll.

Mittelstand – Herzstück unserer Wirtschaft

„Baden-Württemberg ist führende Innovationsregion in Europa. Und der Mittelstand ist ein Herzstück unserer Wirtschaft. Ziel der künftigen Ausrichtung der Innovationsförderung durch die EU muss es daher sein, dass noch mehr und nicht weniger kleine und mittlere Unternehmen von der Förderung aus Brüssel profitieren“, sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

Speziell die kleinen und mittleren Unternehmen seien in den letzten Jahren im Innovationswettbewerb tendenziell zurückgefallen und benötigten Unterstützung auch durch europäische Programme, so die Ministerin.

Grundsätzlich zu begrüßen sei, dass die Europäische Kommission die Ausweitung der Förderung auf insgesamt rund 94 Milliarden Euro („Horizont 2020“: rund 79 Milliarden Euro) vorsehe.

Hoffmeister-Kraut: „An diesem Budget muss auch die Wirtschaft teilhaben. Der Anteil der Mittel, durch die kleine und mittlere Unternehmen aus Programmbereichen für Innovationsförderung profitieren können, sollte deshalb – wie beim noch laufenden Programm – bei mindestens 20 Prozent liegen.“ Durch die von der EU beabsichtigte Umstellung der Fördersystematik dürften keine Benachteiligungen von kleinen und mittleren Unternehmen bei der EU-Innovationsförderung sowie keine neuen Förderlücken bei der Innovationsförderung insgesamt entstehen.

Mittelstand in Baden-Württemberg profitiert bisher in Millionenhöhe

Von der Förderung aus dem noch laufenden Programm „Horizont 2020“ haben beispielsweise beim sogenannten KMU-Instrument seit 2014 deutschlandweit mittelständische Unternehmen in Höhe von rund 130 Millionen Euro profitiert. Rund 18,3 Millionen Euro davon flossen nach Baden-Württemberg. Das KMU-Instrument sieht eine einzelbetriebliche Förderung von bis zu 2,5 Millionen Euro als Zuschuss für die Entwicklung von innovativen Prototypen und Dienstleistungen bis zur Marktreife vor. Zudem können kleine und mittlere Unternehmen eine Pauschale in Höhe von 50.000 Euro zur Entwicklung ihres Business Plans erhalten. Allein für die Jahre 2018 bis 2020 stehen für das KMU-Instrument europaweit noch rund 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung.

Benachteiligung europäischer Unternehmen verhindern

Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut wies zudem darauf hin, dass eine Benachteiligung hochinnovativer mittelständischer Unternehmen aus der EU etwa gegenüber amerikanischen Unternehmen, die seit Jahrzehnten stark vom SBIR („Small Business Innovation Research program“) der USA profitierten, verhindert werden müsse: „Vor dem Hintergrund des härter werdenden globalen Innovationswettbewerbs müssen wir als Europäische Union hier Zeichen setzen und unsere Unternehmen weiterhin unterstützen. Hier darf keine Wettbewerbsverzerrung, zum Beispiel gegenüber den USA, eintreten.“ Sie fordere die EU daher auf, sich zu den kleinen und mittleren Unternehmen zu bekennen und ihre Pläne mit Blick auf deren Unterstützung zu konkretisieren.

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