Landwirtschaft

Neue Regelungen zur Umwandlung von Dauergrünland

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Mohn- und Kornblumen blühen in einem Getreidefeld (Bild: dpa).

In wenigen Tagen wird die Verkündung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes erwartet. Die Änderungen im Direktzahlungen-Durchführungsgesetz betreffen unter anderem die Regelungen bezüglich der Umwandlung von Dauergrünland, die Empfänger von Direktzahlungen beachten müssen.

Bereits bisher gilt für greeningpflichtige Betriebe, dass eine Genehmigung zur Umwandlung von Dauergrünland notwendig ist. Genehmigungen können nur im Vorfeld einer Umwandlung eingeholt werden. Wird dies unterlassen, liegt ein Greeningverstoß vor und es besteht die Pflicht zur Rückumwandlung in Grünland. Die Rückumwandlung kann nicht auf Ersatzflächen vorgenommen werden. Besonders zu beachten ist, dass bisher unter einer Dauergrünlandumwandlung auch eine Umwandlung in eine nichtlandwirtschaftliche Nutzung (zum Beispiel Bebauung, Aufforstung) zu verstehen ist.

Die Greeninganforderungen gelten seit dem 1. Januar 2015. Für die Antragsteller, die Direktzahlungen beziehen, war nicht zwingend erkennbar, dass unter anderem auch bei genehmigten Bauvorhaben zusätzlich eine Genehmigung für die Umwandlung von Dauergrünland eingeholt werden musste. Eine fehlende Genehmigung führt dazu, dass ein Greeningverstoß vorliegt. Dieser bleibt solange bestehen, bis die nämliche Fläche wieder in Dauergrünland umgewandelt wird (gilt auch bei Bebauungen!).

Mit der anstehenden Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes wird diesem Umstand zumindest dahingehend Rechnung getragen, dass Umwandlungen in eine nichtlandwirtschaftliche Nutzung als nachträglich genehmigt gelten (Heilungsregelung), wenn diese vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung und unter Beachtung der sonstigen Vorschriften vorgenommen wurden. Wichtig: Diese Heilungsregelung gilt nicht automatisch. Der betroffene Antragsteller hat die Inanspruchnahme unter Angabe bestimmter Inhalte bis spätestens 15. Mai 2017 bei der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde mitzuteilen. Unterbleibt diese Mitteilungspflicht, ist sie fehlerhaft oder unvollständig, liegt auf der Fläche weiterhin ein Greeningverstoß vor, der nur durch Rückumwandlung der nämlichen Fläche behoben werden kann. Zu beachten ist, dass nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung die Heilungsregelung nicht mehr angewendet werden kann. Bei einem greeningpflichtigen Betrieb, der ab diesem Zeitpunkt eine Genehmigung für eine Dauergrünlandumwandlung nicht im Vorfeld einholt, liegt ein Greeningverstoß vor. Dieser bleibt bis zu der Rückumwandlung bestehen.

Nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung gilt für eine beabsichtigte Umwandlung in eine nichtlandwirtschaftliche Nutzung Folgendes:

Unter Beachtung einschlägiger umwelt- und naturschutzrechtlicher Bestimmungen kann auf Antrag umweltsensibles Dauergrünland, das in eine nichtlandwirtschaftliche Nutzung umgewandelt werden soll, von der Bestimmung „umweltsensibel“ enthoben werden. Die Aufhebung dieser Bestimmung setzt voraus, dass gegebenenfalls notwendige Genehmigungs- und Anzeigepflichten (zum Beispiel Baugenehmigung) vorliegen. Unabhängig davon muss in einem zweiten Schritt zusätzlich die Genehmigungsregelung beachtet werden, die für „normales“ Dauergrünland gilt: Bei einer für die Zukunft geplanten Umwandlung von Dauergrünland ist eine Dauergrünland-Umwandlungsgenehmigung im Vorfeld einzuholen. Mit der Gesetzesänderung wird die Genehmigung für eine Umwandlung von „normalem“ Dauergrünland in eine nichtlandwirtschaftliche Nutzung ohne die Verpflichtung zur Neuanlage von Grünland erteilt. Wie bisher auch, kann auf Antrag eine Genehmigung erteilt werden, sofern keine anderen Regelungen der Genehmigung entgegenstehen.

Neuerungen im Genehmigungsverfahren 

  • Der Antragsteller hat in dem Antrag anzugeben, in welche Flächenkategorie umgewandelt werden soll (Acker, Dauerkultur, nichtlandwirtschaftliche Fläche).
  • Des Weiteren ist die Lage und Größe der Fläche anzugeben.
  • Sofern für die geplante Umwandlung eine Genehmigung erforderlich sein sollte (zum Beispiel Baugenehmigung), ist eine Kopie der Genehmigung dem Antrag beizufügen.
  • Sind Anzeigen oder Erklärungen nötig (zum Beispiel Bau- und Projektanzeigen), sind diese im Antrag entsprechend anzugeben.

Durch die notwendigen zusätzlichen Anforderungen an das Verfahren werden die Formulare zur Beantragung einer Umwandlung von Dauergrünland aktualisiert und sind bei den unteren Landwirtschaftsbehörden sowie im Internet als pdf verfügbar, sobald die Gesetzesänderung in Kraft tritt.

Hinweis: Wird eine genehmigte Dauergrünland-Umwandlung nicht bis zum nächsten Schlusstermin des Gemeinsamen Antrages vollzogen (in der Regel der 15. Mai), dann erlischt die Genehmigung ersatzlos.

„Heilungsregelung“ – Welche Inhalte muss die Mitteilung enthalten?

  • Lage und Größe der Fläche, welche in eine nichtlandwirtschaftliche Nutzung umgewandelt wurde,
  • Tag, an dem die Nutzung geändert wurde (dabei ist der Tag gemeint, ab dem keine landwirtschaftliche Nutzung mehr möglich war),
  • Angabe, in welche geänderte Nutzung umgewandelt wurde.

(Nach Veröffentlichung der Rechtsänderung steht ein entsprechendes Mitteilungsformular bei der unteren Landwirtschaftsbehörde zur Verfügung bzw. ist als pdf abrufbar.)

Weitere Meldungen

Regierungschefkonferenz der Internationalen Bodensee-Konferenz (IBK) in Friedrichshafen - Blick in den Sitzungssaal.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Bodenseeraum als Modellregion weiterentwickelt

Blick über Hohenlohe
Ländlicher Raum

Sanierung des Bildungs- und Begegnungszentrums Hohebuch

Straßenbegleitgrün
Artenschutz

Straßenräume grüner gestalten

Kellner im Festzelt des Cannstatter Wasen trägt Speisen
Gastronomie

Mehrwertsteuer auf Speisen in Gastronomiebetrieben gesenkt

Ein Weihnachtsbaumzüchter läuft mit einer Nordmann-Tanne auf der Schulter über seinen Hof, auf dem zahlreiche Christbäume zum Verkauf stehen.
Forst

Heimische Weihnachtsbäume sind gefragt und von hoher Qualität

Pilotprojekt fürsorgende Gemeinschaft in Waldstetten: gemeinsam Zukunft gestalten
Gesellschaftliche Teilhabe

Ein Netzwerk für mehr Lebensqualität im Alter

Mitarbeiter des Bereichs der atmosphärischen Aerosolforschung beim Karlsruher Institut für Technologie (KIT) arbeiten im Wolkenlabor an der Anlage für Aerosol Interaktionen und Dynamik in der Atmosphäre (AIDA). (Foto: dpa)
Ländlicher Raum

Land fördert Innovationen und nachhaltige Technologien

Ein fahrender Regionalzug
Schienenverkehr

Ausbau der Schiene im Land geht weiter voran

Laudenbach (Obere Hassel)
Flurneuordnung

Land fördert Flurneuordnung Laudenbach (Obere Hassel)

Logo des Landespreises 2020 für junge Unternehmen. (Bild: L-Bank)
Wirtschaft

Landespreis für junge Unter­nehmen 2026 ausgeschrieben

Ein Landwirt bei der Mostäpfellese mit Erntehelfern auf seiner Streuobstwiese. (Foto: © dpa)
Streuobst

Land führt Baumschnittförderung fort

Apfelbäume stehen auf einer Streuobstwiese (Foto: dpa)
Straßenverkehr

Was Streuobstwiesen mit dem Straßenbau zu tun haben

Genussbotschafter 2019
Lebensmittelkultur

Genussbotschafter 2025 beim 13. Genussgipfel ausgezeichnet

Luftbild Flurneuordnung Hochdorf (Hochgelände)
Flurneuordnung

Spatenstich in der Flurneuordnung Hochdorf (Hochgeländ)

Förderaufruf „Bioökonomie als Innovationsmotor für den Ländlichen Raum“
Bioökonomie

Förderaufruf zur Bioökonomie im Ländlichen Raum gestartet