Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hebt mit sofortiger Wirkung den Anlieferstopp auf Deponien für freigemessene Abfälle aus dem Rückbau kerntechnischer Anlagen auf. Ein Gutachten belegt, dass keine zusätzlichen Risiken durch Deponierung von unbelastetem Bauschutt aus dem Rückbau von Kernkraftwerken entstehen.