Laufbahnverordnung

Neue Laufbahn für den höheren Dienst

Baden-Württemberg schafft eine eigene Laufbahn für den höheren geistes- und sozialwissenschaftlichen Dienst.

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Symbolbild

Das Staatsministerium hat eine Verordnung zur Einrichtung einer neuen Laufbahn im höheren geistes- und sozialwissenschaftlichen Dienst veröffentlicht. Die Verordnung wurde am 19. November 2024 im digitalen Gesetzblatt des Landes verkündet und tritt am 20. November 2024 in Kraft. Ziel der Neuregelung ist es, spezialisierten Fachkräften in diesen Bereichen eine gezielte berufliche Perspektive zu bieten.

Gesetzblatt für Baden-Württemberg Nr. 94 vom 19. November 2024: Verordnung des Staatsministeriums über die Einrichtung der Laufbahn des höheren geistes- und sozialwissenschaftlichen Dienstes (Laufbahnverordnung-Staatsministerium – LVO-StM)

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