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Mit Mikrofinanzierung der Gründungsdynamik neuen Schwung geben

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Beim Gründergrillen in Stuttgart trifft sich regelmäßig die Gründerszene der Region.

Die Landesregierung will mit Mikrofinanzierungen kleine Start-ups fördern. Das Programm „MikroCrowd“ wendet sich gezielt an Solo-Selbstständige und Klein-Unternehmen mit einem Kapitalbedarf unter 25.000 Euro. Sie bekommen häufig keinen Bankkredit oder andere Gründungsförderungen.

Baden-Württemberg ist seit jeher ein Land der Tüftler, Denker und Existenzgründer. Die Start-up-Strategie des Landes hilft Existenzgründerinnen und -gründern dabei, aus ihren Ideen Produkte zu machen. Mit dem jetzt gestarteten Programm „MikroCrowd“ will die Landesregierung weitere Personengruppen zur Gründung von Unternehmen motivieren und Soloselbstständigen sowie kleinen Start-ups in der frühen Gründungsphase Kredite ermöglichen.

Diese Start-ups werden bisher von der Gründungsförderung weniger gut erreicht und sie fallen wegen des geringen Kapitalbedarfs bei der Hausbankfinanzierung oftmals durchs Raster. Dabei sind 90 Prozent aller Unternehmen in Baden-Württemberg solche Mikrounternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten. „Wir werden künftig noch stärker als bislang auch die Gründung von Einzel- und Kleinstunternehmen unterstützen. Sie tragen insbesondere im Handwerk, im Handel und im Dienstleistungsgewerbe zur unternehmerischen Vielfalt, zu neuen Arbeitsplätzen und zu einem diversifizierten Dienstleistungs- und Warenangebot bei“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut bei der Vorstellung der neuen Finanzierungsform.

Bundesweit einmaliges Programm

Mit dem neuen Programm „MikroCrowd“ bekommen Kleinstgründer in Baden-Württemberg künftig genau das, was sie brauchen: ausreichend Startkapital und Know-how durch ein vorbereitendes Coaching in Business und Marketing. „Dabei haben wir nicht nur Hightech-Start-ups im Blick, sondern auch Gründer der freien Berufe oder Gründer mit wenig Eigenkapital“, betont Hoffmeister-Kraut. Eine Eingrenzung auf bestimmte Branchen gebe es nicht.

Das bundesweit einmalige Programm verzahnt Crowdfunding und Mikrokredite. Auf der neuen Online-Plattform MikroCrowd.de können Gründungswillige ihre Projekte nach einer Beratung durch die L-Bank, die Förderbank des Landes, online platzieren und vorstellen. Nach dem Muster des Crowdfundings können die Gründer dort Startkapital einwerben. Dabei kooperiert das Land mit der etablierten Crowdfunding-Plattform Startnext. Ist das Funding erfolgreich und erreicht mindestens 50 Prozent des Finanzierungsbedarfs, gewährt die L-Bank ergänzend ein Darlehen in Höhe von bis zu 50 Prozent, aber maximal 10.000 Euro.

Crowdfunding als erster Markttest

Durch die Crowdfunding-Phase stellen sich die jungen Unternehmen einem ersten Marktcheck. Sie müssen gleich zu Beginn Menschen finden, die sich für das Produkt interessieren. Die Gründungswilligen bekommen damit bereits ein realistisches Feedback, ob und wie die Geschäftsidee am Markt ankommt.

Die klare Zielsetzung der Wirtschaftsministerin: „Alle Produkte, die über die Crowdfinanzierung entwickelt werden, sollen auch ausgeliefert werden. Darum ist uns die Beratung im Vorfeld so wichtig.“ Die Gründungsberater bei den Kammern und Verbänden prüfen, ob die Ideen erfolgsversprechend sind. Erst dann startet die Finanzierungsphase auf der Plattform.

„Diejenigen, die investieren fungieren als Pilotkunden“, so Hoffmeister-Kraut. „Sie bekommen dann als Gegenleistung das entwickelte Produkt als erstes oder zu einem günstigeren Preis. Es wird eine Herausforderung sein, jeweils genügend Menschen für die Projekte zu begeistern.“

Bislang pitchen auf dem neuen Portal schon zwei Start-ups um Unterstützer. Studenten der Hochschule der Medien in Stuttgart haben eine App für Legastheniker entwickelt. Das zweite Projekt dreht sich um T-Shirts aus Biobaumwolle.

Auch Darlehen ohne Crowdfinanzierung möglich

Alternativ zur Crowd-Variante können die Gründer nach der gründungsberatung auch ein Direktdarlehen bei der L-Bank beantragen. Dabei fördert die L-Bank maximal 80 Prozent des Finanzierungsbedarfs. Auch hier liegt die Höchstgrenze der Förderung durch die L-Bank bei 10.000 Euro. Das Direktdarlehen soll vor allem Gründungsvorhaben abdecken, die weniger geeignet für das Crowdfunding sind. Dazu gehören zum Beispiel Beratungsdienstleistungen oder unternehmensnahe Entwicklungen.

Pressemitteilung: Land und L-Bank starten neues Programm „MikroCrowd“

Startnext: „MikroCrowd“

L-Bank: Programm „MikroCrowd“

L-Bank: „MikroCrowd”-Produktblatt (PDF)

Initiative für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolge

Start-up Gipfel der Landesregierung am 14. Juli

Quelle:

/red

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