„Die Wiederherstellungsverordnung (W-VO) sowie der Nationale Wiederherstellungsplan (NWP) haben eine enorme Tragweite, insbesondere für unsere Land- und Forstwirtschaft in Baden-Württemberg. Die Verordnung der Europäischen Union (EU) zur Wiederherstellung der Natur ist in der jetzigen Form nicht umsetzbar. Unrealistische Zeitvorgaben, die mangelnde Einbeziehung aller berührten Akteure sowie eine fehlende finanzielle Ausstattung sorgen für ein hohes Konfliktpotenzial. Vor diesem Hintergrund müssen wir unter allen Umständen vermeiden, dass ordnungsrechtliche Maßnahmen zu Lasten der Landnutzer ergriffen werden. Daher appelliere ich an alle Landbewirtschafter, Waldbesitzer, Forstbetriebe, forstliche Zusammenschlüsse und die gesamte Forstbranche, sich noch bis zum 25. Juni 2026 an der öffentlichen Beteiligung zum Nationalen Wiederherstellungsplan (NWP) zur Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO) zu beteiligen“, sagte die Ministerin für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat, Marion Gentges.
Ungeklärte Rechtssachverhalte und substantielle Problematiken
In einer Stellungnahme an Bundesumweltminister Carsten Schneider weist Ministerin Gentges auf die nach wie vor ungeklärten Rechtssachverhalte sowie substantielle Problematiken des NWP und der W-VO hin.
Ministerin Gentges weist auf einen weiteren Widerspruch im Kern der W-VO hin. „Die dynamische Entwicklung des Klimawandels erfordert gerade jetzt ein kluges und konsequentes Handeln der Landnutzer, wenn wir unsere Wälder erhalten und unsere Ernährung sichern wollen. Hierzu steht aber der konservierende Ansatz der Wiederherstellungsverordnung, der insbesondere die klimawandelbedingten Rahmenbedingungen ausblendet, diametral im Widerspruch. Wenn wir diesen Konflikt nicht auflösen, bremsen wir nicht nur unseren Waldumbau aus, sondern riskieren den Verlust wertvoller Waldfunktionen“, sagte Ministerin Gentges.
Angesichts der finanziellen, zeitlichen sowie politischen Trageweite des NWP sei eine Einbindung der Länder allein auf Arbeitsebene nicht ausreichend. Die Finanzierung und die Umsetzung der erforderlichen Wiederherstellungsmaßnahmen werde faktisch nur durch die Länder, Kommunen und deren Landnutzer zu erbringen sein, um die Ziele der Verordnung zu erreichen. „Daher bedarf es der hierfür essentiell notwendigen Finanzmittel sowie der Zustimmung des Bundesrates zur finalen Fassung des Nationalen Wiederherstellungsplans, bevor dieser an die EU-Kommission übermittelt werden kann“, unterstrich Ministerin Gentges.
















