Die Unternehmen im Land suchen dringend Alten- und Krankenpfleger sowie Auszubildende. Die Landesregierung hat deshalb eine neue Regelung geschaffen: Ausländer, die sich zum staatlich anerkannten Alten- oder Krankenpflegehelfer ausbilden lassen oder eine Einstiegsqualifizierung wahrnehmen, sind vor einer Abschiebung geschützt.