Mit Beschlüssen zur verbraucherfreundlichen Gestaltung der Energiewende oder zur Reform des Mindesthaltbarkeitsdatums hat Baden-Württemberg das Vorsitzjahr der Verbraucherschutzministerkonferenz genutzt, um wichtige Anstöße zur Weiterentwicklung der Verbraucherrechte zu setzen. Zum Jahreswechsel übernimmt Bayern den Vorsitz.