Der Bund ist dem Beispiel Baden-Württembergs gefolgt und hat in Anlehnung an den fiktiven Unternehmerlohn die sogenannte „Neustarthilfe“ geschaffen. Der Forderung des Landes zur Aufnahme eines fiktiven Unternehmerlohns in die Überbrückungshilfe III ist der Bund jedoch nicht nachgekommen.