Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Gruppierung „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ verboten. Zur Umsetzung des Verbots wurden Objekte in den Regierungsbezirken Karlsruhe und Freiburg durchsucht, Vereinsvermögen beschlagnahmt sowie Beweismittel sichergestellt.