Bis zum 31. Oktober 2022 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Wer seine Erklärung bis dahin noch nicht abgegeben hat, sollte dies dann unverzüglich nachholen. Erinnerungen versendet das Finanzamt im ersten Quartal 2023.