Für die Sitzungsteilnahme erhalten Gemeinderäte eine Entschädigung. Die Steuerfreibeträge, die den steuerlich abzugsfähigen Aufwand pauschal berücksichtigen, sind auf Initiative von Baden-Württemberg in allen Ländern angehoben worden. Dies zeigt die Wertschätzung für kommunalpolitisches Engagement.