Bei der Kontrolle eines landwirtschaftlichen Betriebs im Kreis Borken in Nordrhein-Westfalen m Mai 2018 stellte das Veterinäramt fest, dass dieser seine Kühe das gesamte Jahr über in Anbindehaltung ohne Auslauf unterbringt. Gegen die darauffolgende Anordnung, welche die ganzjährige Anbindehaltung untersagte, klagte der Landwirt.