Die EU-Kommission hat die Fortsetzung der baden-württembergischen Absatzförderung für das Qualitätszeichen Baden-Württemberg und das Bio-Zeichen Baden-Württemberg sowie für die EU-weit geschützten Spezialitäten aus Baden-Württemberg wie Tettnanger Hopfen, Fränkischer Grünkern oder Allgäuer Bergkäse bis 2021 genehmigt.