Der Bundesrat hat beschlossen, neben Sonderausschreibungen im Jahr 2018 in Höhe von 1.400 Megawatt für Windenergieanlagen an Land auch die Ausschreibungsmodalitäten im Erneuerbaren-Energien-Gesetzn zu ändern. Baden-Württemberg hat sich bereits im Vorfeld für einen entsprechenden Beschluss des Bundesrats eingesetzt.