Wettbewerb

Umweltpreis für Unternehmen 2018

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Acrylglas-Quader verliehen an die Preisträger des Umweltpreises für Unternehmen 2016 (Foto: © KD Busch)

Mit dem Umweltpreis zeichnet die Landesregierung im kommenden Jahr zum 18. Mal außergewöhnliche Leistungen im Bereich des betrieblichen Umweltschutzes aus. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Januar 2018.

Es ist wieder soweit – ab sofort können sich Unternehmen und Selbständige aus Industrie, Handel, Handwerk und Dienstleistung für den baden-württembergischen Umweltpreis bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Januar 2018. Mit dem Preis zeichnet die Landesregierung im kommenden Jahr bereits zum 18. Mal außergewöhnliche Leistungen im Bereich des betrieblichen Umweltschutzes aus.

„Umwelt- und Klimaschutz, Ressourcen- und Energieeffizienz sowie nachhaltiges Wirtschaften sind in unternehmerischen Erfolgskonzepten mittlerweile fest verankert“, sagte Umweltminister Franz Untersteller zum Start der Bewerbungsphase. Er würde es daher begrüßen, wenn vor allem Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen, deren Leistungen oder Projekte Vorbild für andere Unternehmen und Organisationen sein können. Untersteller betonte: „Wir werden bei der Auswahl der Preisträger innovative ganzheitliche Lösungsansätze besonders berücksichtigen.“

Land lobt Preisgeld von insgesamt 60.000 Euro aus

Der Preis wird in den Kategorien „Handel und Dienstleistung“, „Handwerk“, „Industrie-Unternehmen bis 250 Mitarbeiter“ sowie „Industrie-Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern“ vergeben. Zusätzlich wird der Jurypreis „Förderung und Erhalt der biologischen Vielfalt“ ausgelobt. Darüber hinaus vergibt das Land zum zweiten Mal ein Preisgeld für Organisationen aus dem Non-Profit-Bereich, die unternehmensähnliche Strukturen aufweisen. Franz Untersteller: „Mit diesem Sonderpreis wollen wir unternehmensähnlichen Non-Profit-Organisationen einen zusätzlichen Anreiz geben, sich im betrieblichen Umweltschutz zu engagieren und diesen weiter auszubauen.“

Die Preisträger erhalten ein Preisgeld von jeweils 10.000 Euro, das für Maßnahmen im Umweltschutz einzusetzen ist. „Ziel der Zweckbindung ist es, die Unternehmen zu motivieren, ihre bestehenden Aktivitäten im betrieblichen Umweltschutz zu verstärken und neue Projekte zu initiieren“, erläuterte der Minister.

Die feierliche Preisverleihung wird am 4. Dezember 2018 in Stuttgart stattfinden.

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen und Selbständige mit einem Unternehmensstandort in Baden-Württemberg. Bewerbungen sind auf einen Standort in Baden-Württemberg zu beziehen.

Über die Vergabe der Preise entscheidet eine Jury, die aus Vertreterinnen und Vertretern von Wirtschaftsorganisationen, Umwelt- und Naturschutzverbänden, der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft besteht. Sie trifft ihre Auswahl anhand Kriterien wie umweltorientierte Unternehmensführung, effizienter Umgang mit Ressourcen, Maßnahmen zur Abfallvermeidung, Verringerung von Umweltbelastungen und Einsatz umweltschonender Technologien.

Umweltministerium: Bewerbungsverfahren

Umweltministerium: Umweltpreis für Unternehmen

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