Ländlicher Raum

Rund 376.000 Euro für die Modernisierung ländlicher Wege

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Ein Fahrradfahrer fährt in der Nähe von Tübingen in Baden-Württemberg auf einem Feldweg. (Bild: dpa)

Bereits zum 20. Mal erteilt das Land Bewilligungen im Förderprogramm „Nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen“. Fünf Kommunen erhalten Fördermittel in Höhe von rund 376.000 Euro.

„Ländliche Wege dienen nicht nur der Landwirtschaft. Vielmehr profitieren alle Einwohnerinnen und Einwohner von der multifunktionalen Eigenschaft der Wege. Ich freue mich daher, dass wir bereits zum 20. Mal die Bewilligungen für eine ‚Nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen‘ freigeben können. Die hohe Nachfrage nach unserem Förderprogramm bestätigt, dass es die richtige Entscheidung war, das Programm weiterhin fortzuführen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Bereits rund 156 Kilometer ländliche Wege gefördert

Fünf Kommunen erhalten Fördermittel in Höhe von zusammen 376.053,20 Euro. Damit werden in sechs Wegebaumaßnahmen rund 7,4 Kilometer Wege modernisiert. „Die Landesregierung unterstützt die Gemeinden gerne bei der Erhaltung ihrer ländlichen Wege. In vielen Fällen stammen diese Wege aus Zeiten, in denen der heute notwendige Ausbaustandard noch nicht absehbar war“, sagte Minister Hauk. Dabei ginge es nicht darum, jeden Weg, sondern lediglich wichtige Verbindungswege fit für die Zukunft zu machen.

Das Land hat das Förderprogramm ‚Nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen‘ im Jahr 2018 ins Leben gerufen und stellt bis Ende 2021 insgesamt zehn Millionen Euro Fördermittel bereit. Seit Bestehen des Förderprogramms wurde landesweit die Modernisierung von rund 156 Kilometern ländlicher Wege gefördert. Anträge auf Förderung können von den Kommunen bei der zuständigen unteren Flurbereinigungsbehörde im Landratsamt gestellt werden. Diese steht den antragstellenden Kommunen als Spezialist für ländlichen Wegebau auch beratend zur Seite.

Geförderte Kommunen

Sechs Anträge von fünf Kommunen werden mit insgesamt 376.053,20 Euro gefördert. Welche Kommune welche Fördersumme erhält, wird im Folgenden aufgelistet:

  • Stadt Hechingen – Weilheim: 74.000 Euro
  • Gemeinde Heroldstatt – Heroldstatt: 35.213,20 Euro
  • Stadt Hornberg – Reichenbach und Niederwasser: 48.840 Euro
  • Stadt Öhringen – Öhringen, Möglingen und Schwöllbronn: 100.000 Euro
  • Stadt Öhringen – Michelbach, Untersöllbach, Eckartsweiler:100.000 Euro
  • Stadt Rheinfelden – Minseln: 18.000 Euro

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung: Gesetze und Vorschriften

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Ländlicher Raum

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