Mutterschutz

Novelliertes Mutterschutzgesetz tritt zum Jahresanfang in Kraft

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Mutter küsst ihr Baby auf den Kopf (Bild: © dpa).

Das novellierte Mutterschutzgesetz tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft. Eine Reform des Mutterschutzgesetzes war nötig, um neue Rechtsvorschriften, Vorgaben und Standards auf EU-Ebene umzusetzen.

„Das neue Mutterschutzrecht wurde zeitgemäß an die Arbeitswelt von heute und nicht zuletzt an die in den vergangenen Jahrzehnten stark gestiegene Erwerbstätigkeit von Frauen angepasst. Dabei wurden unterschiedliche Interessen ausgewogen berücksichtigt: Zum einen werden besonders belastende Lebenslagen für schwangere Frauen und ihre Familien stärker einbezogen. Zum anderen wurden die Regelungen zu betrieblichen Beschäftigungsverboten zeitgemäß und übersichtlich gestaltet, womit die Rechtssicherheit der Unternehmen verbessert und Frauen die Fortführung ihrer Erwerbstätigkeit ermöglicht wird“, sagte Arbeits- und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Die Regelungen im früheren Mutterschutzgesetz mussten dringend novelliert und neue Rechtsvorschriften, Vorgaben und Standards auf EU-Ebene umgesetzt werden, da sie vielfach noch aus dem Jahr 1952 stammten.

Mit der Reform des Mutterschutzrechts werden auf der Grundlage bestehender Arbeitszeit- und Arbeitsschutzbestimmungen neuere gesundheitswissenschaftliche Erkenntnisse umgesetzt und gesellschaftliche Entwicklungen zum Schutz schwangerer und stillender Frauen berücksichtigt. Die Schutzfrist für die Frau nach der Entbindung von einem Kind mit Behinderung wird verlängert. Der Kündigungsschutz bei einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche wird erweitert.

Mutterschutz auch in Ausbildung und Studium

Die Pflichten der Arbeitgeber zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen für schwangere oder stillende Frauen sowie für die im Einzelfall notwendige Umgestaltung dieser Arbeitsbedingungen werden neu strukturiert und neu gefasst. Weiterhin wird der gesundheitliche Mutterschutz auf alle Frauen in betrieblicher Berufsausbildung, Studium und Beschäftigung ausgeweitet. Damit fallen von nun an beispielsweise auch Schülerinnen und Studentinnen bei verpflichtend vorgegebenen Ausbildungsveranstaltungen oder Frauen im Bundesfreiwilligendienst unter das Mutterschutzgesetz.

Das Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit wird ab sofort branchenunabhängig geregelt und für die Beschäftigung nach 20 Uhr wird ein behördliches Genehmigungsverfahren eingeführt.

Wie bisher muss der Arbeitgeber die Schwangerschaft einer Frau der zuständigen Überwachungsbehörde melden. In Baden-Württemberg ist dies das für den Sitz der Firma jeweils zuständige Regierungspräsidium.

Bundesjustizministerium: Das novellierte Mutterschutzgesetz

Bundesfamilienministerium: Leitfaden zum Mutterschutz

Weitere Meldungen

Eine Krankenpflegerin schiebt ein Krankenbett durch einen Flur.
Gesundheitssystem

Hildenbrand kritisiert Umsetzung der GKV-Reform

Ein Mitarbeiter scannt den Barcode eines Artikels für den Paketversand. (Bild: © dpa)
Wirtschaft

Hoffmeister-Kraut begrüßt Maßnahmen zum Bürokratieabbau

von links nach rechts: Kanzleramtsminister Thorsten Frei, Ministerpräsident Cem Özdemir und Staatssekretär Rudi Hoogvliet
Politisches Sommerfest

Stallwächterparty 2026 zum Thema Exportnation

Portrait Dr. Simon Veser Amtsleiter Finanzamt Ludwigsburg
Verwaltung

Neuer Leiter des Finanzamts Ludwigsburg

Ein Landwirt betankt sein Gespann mit Gülle um diese anschließend auf einem Feld auszubringen. (Foto: © dpa)
Landwirtschaft

Gentges fordert Aufstockung des Hilfspakets für Düngerpreise

Ein Thermometer zeigt fast 36 Grad Celsius an.
Gesundheitsschutz

Gesundheitsminister richtet Hitze-Taskforce ein

Rauchverbotsschild (Foto: © dpa)
Gesundheit

Schülerinnen und Schüler sagen Nein zu Tabak und Nikotin

Elektrischer Zug in schwarz-gelbem Design fährt durch eine grüne Landschaft.
Öffentlicher Nahverkehr

SWEG fährt künftig auch am Hochrhein

Kisten mit Gemüse und Obst.
Ernährung

Ernährungsbildung junger Erwachsener stärken

Ein Mitarbeiter montiert im Porsche Werk in Stuttgart-Zuffenhausen eine Vorderachse mit Elektromotor.
Automobilwirtschaft

Spitzengespräch zur Stärkung des Automobilstandorts

Ein Mitarbeiter des Fraunhofer Instituts, führt bei der Eröffnung des neuen "Future Work Lab" des Fraunhofer Instituts in Stuttgart einen Roboterarm. (Foto: dpa)
Hochschulen und Forschung

Resilienz des Wissenschaftssystems braucht Mut und Haltung

Landgericht Ulm
Justiz

Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch auf der Kippe

Abschlussveranstaltung zum Projekt "Nachhaltige Schulverpflegung" am 07.07.2026
Ernährung

Nachhaltige Schulverpflegung prägt Bewusstsein

Eine gelbe Leiter steht vor einem Bücherregal
Literatur

Alfred Kröner Verlag erhält Verlagspreis Literatur 2026

Ein Ingenieur der Porsche AG vermisst für die Digitalisierung einen Panamera (Bild: © dpa).
Automobilwirtschaft

Wirtschaftsministerin lädt zu Spitzengespräch ein