Atomenergie

Meldepflichtiges Ereignis Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe

Berechne Lesezeit
  • Teilen

In der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe hat die unkorrekte Position von Filtereinsätzen einer Lüftungsanlage eine Störmeldung ausgelöst. Das Ereignis wird der Meldekategorie N zugeordnet. Nach internationaler Bewertungsskala INES „Stufe 0“ hat es keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung.

Bei der im Rückbau befindlichen Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe hat am 4. Dezember 2018 auf der Warte eine Meldung angesprochen, die eine erhöhte Abgabe von radioaktiven Aerosolen in einem Lüftungskanal anzeigt. Bei der Überprüfung der Ursache tags darauf hat der Betreiber festgestellt, dass ein Filter nicht richtig eingesetzt war.

Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung).

Maßnahmen des Anlagenbetreibers

Der Betreiber hat den Lüftungskanal nach Ansprechen der Meldung abgesperrt und den Filter korrekt eingesetzt.

Aufgrund des nicht korrekt positionierten Filters strömte über einen Zeitraum von etwa 2,5 Stunden ein Teil der Abluft am Filter vorbei in den Abluftkamin. Der Abluftkamin wird kontinuierlich überwacht. Die Warnmeldung hat nach Überschreiten der Überprüfungsschwelle in Höhe von 30 Prozent des zugelassenen Tageswerts angesprochen, woraufhin der Lüftungskanal abgesperrt wurde. Auch im Falle einer höheren Raumluftaktivität in den an den Lüftungskanal angeschlossenen Anlagenräumen wäre eine Überschreitung der Überprüfungsschwelle signalisiert und die dafür vorgesehenen Maßnahmen veranlasst worden, um erhöhte Emissionen radioaktiver Aerosole über den Abluftkamin zu verhindern. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses ist daher gering. Die Menge der über die Abluft in die Umwelt gelangten radioaktiven Aerosole lag deutlich unter dem Tagesgrenzwert und stellte daher keine Gefährdung der Bevölkerung dar. Darüber hinaus ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.

Meldekategorien

Die für die kerntechnische Sicherheit bedeutsamen Ereignisse sind den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder nach den bundeseinheitlichen Kriterien der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) zu melden. Ziel des Meldeverfahrens ist, den Sicherheitsstand der Kernkraftwerke zu überwachen, dem Auftreten ähnlicher Fehler in anderen Kernkraftwerken vorzubeugen und die gewonnenen Erkenntnisse in sicherheitstechnische Verbesserungen einfließen zu lassen.

Die meldepflichtigen Ereignisse sind unterschiedlichen Kategorien zugeordnet (Erläuterungen zu den Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse):

  • Kategorie S (Unverzügliche Meldung): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde unverzüglich gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kürzester Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Vorkommnisse, die akute sicherheitstechnische Mängel aufzeigen.
  • Kategorie E (Meldung innerhalb von 24 Stunden): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde binnen 24 Stunden gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kurzer Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Ereignisse, deren Ursache aus Sicherheitsgründen in kurzer Frist geklärt und gegebenenfalls in angemessener Zeit behoben werden muss. In der Regel handelt es sich dabei um sicherheitstechnisch potentiell – aber nicht unmittelbar – signifikante Ereignisse.
  • Kategorie N (Meldung bis zum fünften Werktag): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde innerhalb von fünf Werktagen gemeldet werden müssen, um eventuelle sicherheitstechnische Schwachstellen frühzeitig erkennen zu können. Dies sind in der Regel Ereignisse von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung, die über routinemäßige betriebstechnische Einzelereignisse bei vorschriftsmäßigem Anlagenzustand und -betrieb hinausgehen. Unverfügbarkeiten von Komponenten/Systemen, die durch im Betriebshandbuch spezifizierte Prozeduren temporär beabsichtigt herbeigeführt werden, sind nicht meldepflichtig, wenn dies auch in der Sicherheitsspezifikation des Betriebshandbuches entsprechend berücksichtigt ist.

Internationale Bewertungsskala INES

Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Betreibern der Kernkraftwerke und dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit werden meldepflichtige Ereignisse in Kernkraftwerken auch nach der Bewertungsskala INES (International Nuclear and Radiological Event Scale) der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der Nuklearenergie-Agentur (NEA) der OECD bewertet. Sie hat eine rasche und für die Öffentlichkeit verständliche Bewertung eines Ereignisses zum Ziel.

Die Skala umfasst sieben Stufen:

  1. Störung
  2. Störfall
  3. ernster Störfall
  4. Unfall mit örtlich begrenzten Auswirkungen
  5. Unfall mit weitergehenden Auswirkungen
  6. schwerer Unfall
  7. katastrophaler Unfall

Meldepflichtige Ereignisse, die nach dem INES-Handbuch nicht in die Skala (1 bis 7) einzuordnen sind, werden unabhängig von der sicherheitstechnischen Bedeutung nach nationaler Beurteilung der „Stufe 0” zugeordnet.

Weitere Meldungen

Zwei Radfahrer:innen fahren einen Weg an einem Fluss entlang.
Radverkehr

Baden-Württemberg stärkt seine Position im Radtourismus

Wasser läuft aus einem Wasserhahn in ein Glas.
Masterplan Wasserversorgung

Beirat für sichere Wasserversorgung gegründet

von links nach rechts: Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Georg Kräusslich, Präsident der Heidelberger Akademie der Wissenschaften; Prof. Dr. Irena Kogan, Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung; Prof. Dr. Largus Angenent, Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät der Universität Tübingen; Wissenschaftsministerin Petra Olschowski und Prof. Dr. Robert Zeiser, Medizinische Fakultät der Universität Freiburg
Forschung

Landesforschungspreise 2026 verliehen

Ein Mitarbeiter montiert im Porsche Werk in Stuttgart-Zuffenhausen eine Vorderachse mit Elektromotor. (Foto: © dpa)
Automobilindustrie

Anpassungen bei EU-CO₂-Regulierung gefordert

Anzeigetafel mit Abfahrtszeiten von Zügen an einem Bahnhof.
Nahverkehr

Neuer Fahrplan für Bus und Bahn

Einsatzkräfte der Feuerwehr errichten am Nonnenbach in Bad Saulgau im Ortsteil Moosheim einen Damm mit Sandsäcken gegen das Hochwasser.
Klimawandel

Land rüstet sich für Extremwasserereignisse

Regiobahn fährt auf Schienen durch eine grüne Landschaft.
Schienenverkehr

18 Millionen Euro für sichere Schieneninfrastruktur

Wasser läuft aus einem Wasserhahn in ein Glas.
Bodenverunreinigungen

1,2 Millionen Euro für PFAS-Forschung

German Expo Pavilion / Hotaka Matsumura - German Pavilion - to download, click on "high-res download"
Kreislaufwirtschaft

Expo-Ausstellung aus Osaka kommt nach Stuttgart

Ein selbstfahrendes Auto des Forschungszentrumes Informatik fährt während der Eröffnung des "Testfelds Autonomes Fahren" in Karlsruhe mit zwei Entwicklern autonom im Straßenverkehr. (Foto: © dpa)
Autonomes Fahren

Land gestaltet Europas Testfelder für autonomes Fahren mit

Straßenbaustelle an der B31 im Schwarzwald (Bild: © dpa).
Verkehr

Bundesstraße 29 zwischen Urbach und Lorch saniert

Windräder
Windenergie

Land setzt sich für Ausbau der Windenergie ein

Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen.
Ländlicher Raum

Entwicklungsprogramm Länd­licher Raum 2027 ausgeschrieben

Neu gebaute Häuser stehen hinter einer noch unbebauten Fläche eines Neubaugebiets.
Bauen

Fristen für Förderaufrufe verlängert

Ein älteres Paar wandert bei Sonnenschein auf einem Feldweg bei Fellbach zwischen zwei Rapsfeldern hindurch. (Bild: Christoph Schmidt / dpa)
Flurneuordnung

Bescheidübergaben in drei Flurneuordnungsverfahren