Atomenergie

Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Philippsburg 2

Lesezeit: 3 Minuten
  • Teilen
  •  
Hinter einem Hinweisschild „Kernkraftwerk“ erheben sich die Kühltürme des Kernkraftwerks Philippsburg. (Foto: © dpa)

Im Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2, wurde eine Kühlwasserleckage an einem Turbolader eines Notstromdieselaggregats festgestellt. Nach der internationalen Bewertungsskala INES hat der Vorfall keine oder nur eine sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung.

Einstufung: Meldekategorie N (Normalmeldung) – Nach internationaler Bewertungsskala INES „Stufe 0“ – keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung

Im Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2, kam es an einem Notstromdieselaggregat zu einem Abfall des Kühlwasserstands. Bei der zur Ursachenklärung eingeleiteten Untersuchung hat der Betreiber festgestellt, dass es in einem Turbolader eine Leckage gab, aufgrund der Kühlwasser durch die Abgasleitung in den Motor geflossen ist.

Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Der Betreiber hat den Motor zur Reparatur außer Betrieb genommen.

Die Notstromversorgung im Kernkraftwerk Philippsburg ist vierfach redundant aufgebaut, wovon zwei Redundanzen für die Störfallbeherrschung benötigt werden (sogenannte 4x50 Prozent-Auslegung). Aufgrund des Schadens steht eine Redundanz nicht zur Verfügung, die drei weiteren Redundanzen stehen uneingeschränkt zur Verfügung. Laut genehmigtem Betriebsreglement ist dieser Zustand für einen Zeitraum von 14 Tagen zulässig. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.

Meldungen und Meldekategorien

Die für die kerntechnische Sicherheit bedeutsamen Ereignisse sind den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder nach den bundeseinheitlichen Kriterien der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) zu melden. Ziel des Meldeverfahrens ist, den Sicherheitsstand der Kernkraftwerke zu überwachen, dem Auftreten ähnlicher Fehler in anderen Kernkraftwerken vorzubeugen und die gewonnenen Erkenntnisse in sicherheitstechnische Verbesserungen einfließen zu lassen.

Die meldepflichtigen Ereignisse sind unterschiedlichen Kategorien zugeordnet (Erläuterungen zu den Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse):

  • Kategorie S (Unverzügliche Meldung): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde unverzüglich gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kürzester Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Vorkommnisse, die akute sicherheitstechnische Mängel aufzeigen.
  • Kategorie E (Meldung innerhalb von 24 Stunden): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde binnen 24 Stunden gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kurzer Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Ereignisse, deren Ursache aus Sicherheitsgründen in kurzer Frist geklärt und gegebenenfalls in angemessener Zeit behoben werden muss. In der Regel handelt es sich dabei um sicherheitstechnisch potentiell – aber nicht unmittelbar – signifikante Ereignisse.
  • Kategorie N (Meldung bis zum fünften Werktag): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde innerhalb von 5 Werktagen gemeldet werden müssen, um eventuelle sicherheitstechnische Schwachstellen frühzeitig erkennen zu können. Dies sind in der Regel Ereignisse von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung, die über routinemäßige betriebstechnische Einzelereignisse bei vorschriftsmäßigem Anlagenzustand und -betrieb hinausgehen. Unverfügbarkeiten von Komponenten/Systemen, die durch im Betriebshandbuch spezifizierte Prozeduren temporär beabsichtigt herbeigeführt werden, sind nicht meldepflichtig, wenn dies auch in der Sicherheitsspezifikation des Betriebshandbuches entsprechend berücksichtigt ist.

Internationale Bewertungsskala INES

Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Betreibern der Kernkraftwerke und dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit werden meldepflichtige Ereignisse in Kernkraftwerken auch nach der Bewertungsskala INES (International Nuclear and Radiological Event Scale) der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der Nuklearenergie-Agentur (NEA) der OECD bewertet. Sie hat eine rasche und für die Öffentlichkeit verständliche Bewertung eines Ereignisses zum Ziel.

Die Skala umfasst sieben Stufen:

  1. Störung
  2. Störfall
  3. ernster Störfall
  4. Unfall mit örtlich begrenzten Auswirkungen
  5. Unfall mit weitergehenden Auswirkungen
  6. schwerer Unfall
  7. katastrophaler Unfall

Meldepflichtige Ereignisse, die nach dem INES-Handbuch nicht in die Skala (1 bis 7) einzuordnen sind, werden unabhängig von der sicherheitstechnischen Bedeutung nach nationaler Beurteilung der „Stufe 0” zugeordnet

Weitere Meldungen

Strommasten stehen bei Hüfingen im Abendrot. (Bild: dpa)
Erneuerbare Energien

Land bringt Projektierer und Netzbetreiber zusammen

Eine asiatische Tigermücke (Aedes albopictus) sitzt auf einem Finger und sticht zu.
Gesundheit

Ausbreitung der Asiatischen Tigermücke eindämmen

Die renaturierte Rems in Winterbach (Bild: Umweltministerium Baden-Württemberg)
Wasserwirtschaft

85 Millionen Euro für Hochwasser­schutz und Gewässerökologie

Zwei Monteure einer Firma für Solartechnik installieren auf einem Dach Solarpanele. (Bild: © dpa)
Energie

Land verdoppelt Förderung für regionale Energieagenturen

Wort-Bild-Marke der Innovationsallianz Baden-Württemberg
Wirtschaftsnahe Forschung

Land fördert Forschungsinstitute der Innovationsallianz

Symbolbild: Schafe grasen neben einem großen Feld mit Solaranlagen. (Bild: Julian Stratenschulte / dpa)
Klimaschutz

KLIMA.LÄND – Entdecken, was möglich ist

Symbolbild: Ländlicher Raum. (Bild: Elke Lehnert / Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz)
Ländlicher Raum

Land fördert neun innovative Unternehmen

Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen.
Ländlicher Raum

Innovative Zukunftsprojekte im Ländlichen Raum

Sieger des Start-up BW Elevator Pitch 2025
Startup BW

HeatPump23 siegt beim Finale des Start-up BW Elevator Pitch

Kernkraftwerk Neckarwestheim
Kernenergie

Tätigkeitsbericht zur Kernener­gieüberwachung veröffentlicht

Verleihung der Bevölkerungsschutz-Einsatzmedaille Unwetter 2024
Bevölkerungsschutz

Fluthelferinnen und Fluthelfer ausgezeichnet

Ein Blitz schlägt in der Nähe der Grabkapelle im Stuttgarter Stadteil Rotenberg in ein.
Sicherheit

Extremwetterlagen in Baden-Württemberg

Symbolbild: Ein kleines Rehkitz liegt regungslos in einem Maisfeld. (Bild: picture alliance/Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa)
Tierschutz

Junge Wildtiere im Frühsommer

Ein Bauarbeiter füllt eine Fläche auf einer Baustelle mit Beton.
Klimaschutz

Land fördert Einsatz von R-Beton mit zwei Millionen Euro

Kernkraftwerk Obrigheim (Foto: Daniel Maier-Gerber)
Kernkraft

Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Obrigheim