Kernkraft

Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Philippsburg

Im stillgelegten Kernkraftwerk Philippsburg (Block 1) wurden Auffälligkeiten an Fässern mit radioaktiven Abfällen entdeckt. Für Menschen und Umwelt bestand keine Gefahr.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Kernkraftwerk Philippsburg ohne Türme (Aufnahme vom 03.06.2020)

Im stillgelegten Kernkraftwerk Philippsburg (Block 1) hat der Betreiber an drei Edelstahlfässern mit radioaktiven Abfällen, die aus derselben Produktionscharge stammen, Spuren von getrockneter Flüssigkeit an der Außenseite entdeckt. Die Spuren deuten auf punktförmige Schäden hin. Eine Kontamination ließ sich an der Oberfläche der Fässer nicht feststellen. Bei den Abfällen handelt es sich um ehemals flüssige Abfälle, die in den Fässern getrocknet wurden.

Der Genehmigungsinhaber stufte das Ergebnis als Meldekategorie N (Normalmeldung) ein; INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung). Es bestand keine Gefahr für Menschen und Umwelt. Der Betreiber hat an sechs weiteren Fässern, die ebenfalls aus dieser Produktionscharge stammen, Sichtprüfungen ohne Befund durchgeführt.

Aufgrund des vergleichbaren Schadensbildes an drei Fässern der gleichen Produktionscharge, liegt ein Hinweis auf eine systematische Ursache vor. Ebenso legen die Befunde nahe, dass es in der Vergangenheit zu einem Austritt eines Mediums aus den Fässern gekommen ist. Jedoch war keine Oberflächenkontamination festzustellen. Aktuell treten keine radioaktiven Substanzen aus den Fässern aus. Die Stabilität der Fässer ist nicht gefährdet. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses ist daher gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.

Meldestufen

Die für die kerntechnische Sicherheit bedeutsamen Ereignisse sind den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder nach den bundeseinheitlichen Kriterien der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung – AtSMV zu melden. Ziel des Meldeverfahrens ist, den Sicherheitsstand der Kernkraftwerke zu überwachen, dem Auftreten ähnlicher Fehler in anderen Kernkraftwerken vorzubeugen und die gewonnenen Erkenntnisse in sicherheitstechnische Verbesserungen einfließen zu lassen.

Die meldepflichtigen Ereignisse sind unterschiedlichen Kategorien zugeordnet (Erläuterungen zu den Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse):

  • Kategorie S (Unverzügliche Meldung): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde unverzüglich gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kürzester Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Vorkommnisse, die akute sicherheitstechnische Mängel aufzeigen.
  • Kategorie E (Meldung innerhalb von 24 Stunden): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde binnen 24 Stunden gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kurzer Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Ereignisse, deren Ursache aus Sicherheitsgründen in kurzer Frist geklärt und gegebenenfalls in angemessener Zeit behoben werden muss. In der Regel handelt es sich dabei um sicherheitstechnisch potentiell – aber nicht unmittelbar – signifikante Ereignisse.
  • Kategorie N (Meldung bis zum fünften Werktag): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde innerhalb von fünf Werktagen gemeldet werden müssen, um eventuelle sicherheitstechnische Schwachstellen frühzeitig erkennen zu können. Dies sind in der Regel Ereignisse von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung, die über routinemäßige betriebstechnische Einzelereignisse bei vorschriftsmäßigem Anlagenzustand und -betrieb hinausgehen. Unverfügbarkeiten von Komponenten/Systemen, die durch im Betriebshandbuch spezifizierte Prozeduren temporär beabsichtigt herbeigeführt werden, sind nicht meldepflichtig, wenn dies auch in der Sicherheitsspezifikation des Betriebshandbuches entsprechend berücksichtigt ist.

Internationale Bewertungsskala INES

Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Betreibern der Kernkraftwerke und dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit werden meldepflichtige Ereignisse in Kernkraftwerken auch nach der Bewertungsskala INES (International Nuclear and Radiological Event Scale) der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der Nuklearenergie-Agentur (NEA) der OECD bewertet. Sie hat eine rasche und für die Öffentlichkeit verständliche Bewertung eines Ereignisses zum Ziel.

Die Skala umfasst sieben Stufen:

  1. Störung
  2. Störfall
  3. ernster Störfall
  4. Unfall mit örtlich begrenzten Auswirkungen
  5. Unfall mit weitergehenden Auswirkungen
  6. schwerer Unfall
  7. katastrophaler Unfall

Meldepflichtige Ereignisse, die nach dem INES-Handbuch nicht in die Skala (1 bis 7) einzuordnen sind, werden unabhängig von der sicherheitstechnischen Bedeutung nach nationaler Beurteilung der „Stufe 0“ zugeordnet.

Weitere Meldungen

ELR
Ländlicher Raum

Entwicklungsprogramm Länd­licher Raum 2027 ausgeschrieben

Neu gebaute Häuser stehen hinter einer noch unbebauten Fläche eines Neubaugebiets.
Bauen

Fristen für Förderaufrufe verlängert

Ein älteres Paar wandert bei Sonnenschein auf einem Feldweg bei Fellbach zwischen zwei Rapsfeldern hindurch. (Bild: Christoph Schmidt / dpa)
Flurneuordnung

Bescheidübergaben in drei Flurneuordnungsverfahren

Hunde im Tierheim. (Bild: Norbert Försterling / dpa)
Tierschutz

Land fördert Tierheim Dreherhof im Ostalbkreis

Ministerin für den Ländlichen Raum, Marion Gentges MdL
Verwaltung

Amtsübergabe im Ministerium Ländlicher Raum

Broschüre Kulturdenkmale und Photovoltaikanlagen
Denkmalpflege

Neue Broschüre zu Photovoltaik auf Kulturdenkmalen

Ein fahrendes schwarzes Auto mit gelber Aufschrift "Deine Mutter fährt nicht betrunken" und Team Vision Zero.
Verkehrssicherheit

Mehr Unfälle rund um die Feiertage

Holzbau
Forst

Fünfter Fachkongress Holzbau

Biosphärengebiet Schwäbische Alb - Blick von Teck
Naturschutz

Erfolgsmodell Biosphärengebiet Schwäbische Alb wächst

Ein Mitarbeiter einer Biogasanlage von Naturenergie Glemstal befüllt die Anlage mit Biomasse.
Bioökonomie

Süddeutscher Biogasgipfel in Ulm

Ein Motorradfahrer fährt auf einer Landstraße. (Bild: dpa)
Verkehrssicherheit

Start der Motorradsaison 2026

Ein Fahrradfahrer fährt auf einem Radweg, der an einer Straße entlang läuft.
Rad- und Fußverkehr

Kommunen planen mehr Rad- und Fußwege

Eine Autofahrerin fährt durch einen Autobahntunnel.
Straßenverkehr

Mehr Sicherheit und moderne Technik auf der B 463

Ein Motorradfahrer fährt auf einer Landstraße. (Bild: dpa)
Verkehrssicherheit

Bundesweiter Aktionstag „sicher.mobil.leben“

Zahlreiche Menschen sind auf einem Radweg bei Sonnenschein auf ihren Fahrrädern und E-Roller unterwegs.
Radverkehr

STADTRADELN 2026 startet