Kernkraft

Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Obrigheim

Im stillgelegten Kernkraftwerk Obrigheim wurden an zwei Fässern mit schwach radioaktiven Abfällen Roststellen mit einer wanddurchdringenden Korrosion festgestellt. Für Mensch und Umwelt bestand keine Gefahr.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Kernkraftwerk Obrigheim (Foto: Daniel Maier-Gerber)

Im stillgelegten und weitgehend zurückgebauten Kernkraftwerk Obrigheim hat der Betreiber an zwei Fässern mit Betonabfällen Roststellen mit einer wanddurchdringenden Korrosion festgestellt. Die Abfälle stammen aus dem Rückbau und wurden im Jahr 2018 beziehungsweise 2019 in die Fässer gefüllt.

Der Genehmigungsinhaber stufte das Ergebnis als Meldekategorie N (Normalmeldung) ein; INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung). Es bestand keine Gefahr für Menschen und Umwelt.

Der Betreiber hat vergleichbare Fässer ohne weitere Befunde überprüft. Die Inhalte der beiden Fässer sollen in andere Behälter umgefüllt werden.

Die Korrosion führte weder zu einem Austreten von radioaktiven Stoffen, noch ist in näherer Zukunft ein großflächiges Versagen der Fässer zu befürchten. Aufgrund der Beschaffenheit der Abfälle besteht keine Sorge vor einem relevanten Austrag von radioaktiven Stoffen. Die betroffenen Fässer lagern in einem Kontrollbereich, so dass selbst im Falle eines Austrags von radioaktiven Stoffen aus den Fässern keine Freisetzung in die Umgebung zu befürchten wäre. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses ist daher gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.

Meldestufen

Die für die kerntechnische Sicherheit bedeutsamen Ereignisse sind den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder nach den bundeseinheitlichen Kriterien der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung – AtSMV zu melden. Ziel des Meldeverfahrens ist, den Sicherheitsstand der Kernkraftwerke zu überwachen, dem Auftreten ähnlicher Fehler in anderen Kernkraftwerken vorzubeugen und die gewonnenen Erkenntnisse in sicherheitstechnische Verbesserungen einfließen zu lassen.

Die meldepflichtigen Ereignisse sind unterschiedlichen Kategorien zugeordnet (Erläuterungen zu den Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse):

  • Kategorie S (Unverzügliche Meldung): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde unverzüglich gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kürzester Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Vorkommnisse, die akute sicherheitstechnische Mängel aufzeigen.
  • Kategorie E (Meldung innerhalb von 24 Stunden): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde binnen 24 Stunden gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kurzer Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Ereignisse, deren Ursache aus Sicherheitsgründen in kurzer Frist geklärt und gegebenenfalls in angemessener Zeit behoben werden muss. In der Regel handelt es sich dabei um sicherheitstechnisch potentiell – aber nicht unmittelbar – signifikante Ereignisse.
  • Kategorie N (Meldung bis zum fünften Werktag): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde innerhalb von fünf Werktagen gemeldet werden müssen, um eventuelle sicherheitstechnische Schwachstellen frühzeitig erkennen zu können. Dies sind in der Regel Ereignisse von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung, die über routinemäßige betriebstechnische Einzelereignisse bei vorschriftsmäßigem Anlagenzustand und -betrieb hinausgehen. Unverfügbarkeiten von Komponenten/Systemen, die durch im Betriebshandbuch spezifizierte Prozeduren temporär beabsichtigt herbeigeführt werden, sind nicht meldepflichtig, wenn dies auch in der Sicherheitsspezifikation des Betriebshandbuches entsprechend berücksichtigt ist.

Internationale Bewertungsskala INES

Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Betreibern der Kernkraftwerke und dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit werden meldepflichtige Ereignisse in Kernkraftwerken auch nach der Bewertungsskala INES (International Nuclear and Radiological Event Scale) der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der Nuklearenergie-Agentur (NEA) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bewertet. Sie hat eine rasche und für die Öffentlichkeit verständliche Bewertung eines Ereignisses zum Ziel.

Die Skala umfasst sieben Stufen:

  1. Störung
  2. Störfall
  3. ernster Störfall
  4. Unfall mit örtlich begrenzten Auswirkungen
  5. Unfall mit weitergehenden Auswirkungen
  6. schwerer Unfall
  7. katastrophaler Unfall

Meldepflichtige Ereignisse, die nach dem INES-Handbuch nicht in die Skala (1 bis 7) einzuordnen sind, werden unabhängig von der sicherheitstechnischen Bedeutung nach nationaler Beurteilung der „Stufe 0“ zugeordnet.

Weitere Meldungen

Eine asiatische Tigermücke (Aedes albopictus) sitzt auf einem Finger und sticht zu.
Gesundheit

Ausbreitung der Asiatischen Tigermücke eindämmen

Die renaturierte Rems in Winterbach (Bild: Umweltministerium Baden-Württemberg)
Wasserwirtschaft

85 Millionen Euro für Hochwasser­schutz und Gewässerökologie

Zwei Monteure einer Firma für Solartechnik installieren auf einem Dach Solarpanele. (Bild: © dpa)
Energie

Land verdoppelt Förderung für regionale Energieagenturen

Am Bahnsteig schaut ein Fahrgast auf seine Uhr.
Fahrplan

Kleiner Fahrplanwechsel bringt gezielte Verbesserungen

Wort-Bild-Marke der Innovationsallianz Baden-Württemberg
Wirtschaftsnahe Forschung

Land fördert Forschungsinstitute der Innovationsallianz

Rucksack wird auf die Gepäckablage über einen Sitz gelegt.
Nahverkehr

Zwölfter bwegt-Wanderweg eröffnet

Symbolbild: Schafe grasen neben einem großen Feld mit Solaranlagen. (Bild: Julian Stratenschulte / dpa)
Klimaschutz

KLIMA.LÄND – Entdecken, was möglich ist

Symbolbild: Ländlicher Raum. (Bild: Elke Lehnert / Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz)
Ländlicher Raum

Land fördert neun innovative Unternehmen

Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen.
Ländlicher Raum

Innovative Zukunftsprojekte im Ländlichen Raum

Neuer Radwegabschnitt mit ausweisendem Baustellenschild
Radverkehr

Abschnitt des Radschnellwegs 14 freigegeben

Verkehrsminister Hermann mit Maskottchen und der Kreidezeichnung
Verkehrssicherheit

Kein Platz fürs Handy am Steuer

Sieger des Start-up BW Elevator Pitch 2025
Startup BW

HeatPump23 siegt beim Finale des Start-up BW Elevator Pitch

Kernkraftwerk Neckarwestheim
Kernenergie

Tätigkeitsbericht zur Kernener­gieüberwachung veröffentlicht

Verleihung der Bevölkerungsschutz-Einsatzmedaille Unwetter 2024
Bevölkerungsschutz

Fluthelferinnen und Fluthelfer ausgezeichnet

Ein Blitz schlägt in der Nähe der Grabkapelle im Stuttgarter Stadteil Rotenberg in ein.
Sicherheit

Extremwetterlagen in Baden-Württemberg