Atomenergie

Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Neckarwestheim

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Das Atomkraftwerk Neckarwestheim. (Bild: Patrick Seeger / dpa)

Im Kernkraftwerk Neckarwestheim wurden im Rahmen von Instandhaltungstätigkeiten Ventile am Druckhalter mit Wasser gespült. Dabei wurde ein Entwässerungsschlauch nicht an das System zur nuklearen Entwässerung angeschlossen, so dass das kontaminierte Wasser in einen Raum innerhalb des Kontrollbereichs geflossen ist. Das Ereignis hat keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung.

Das Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block II, ist zum Brennelementwechsel und zur Durchführung der Jahresrevision abgeschaltet. Im Rahmen von Instandhaltungstätigkeiten wurden am 09.09.2018 Ventile am Druckhalter mit Wasser gespült. Dabei wurde ein Entwässerungsschlauch nicht an das System zur nuklearen Entwässerung angeschlossen, so dass das kontaminierte Wasser anstatt in die dafür vorgesehene Leitung in einen Raum innerhalb des Kontrollbereichs geflossen ist. Von dort lief es in die Gebäudeentwässerung, in der radioaktiv belastete Abwässer gesammelt werden. Der betreffende Raum wurde durch das austretende Wasser kontaminiert. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich keine Personen in diesem Raum.

Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung).

Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers

Der Betreiber hat den betreffenden Raum dekontaminiert.

Die aufgetretene Kontamination war auf einen Raum innerhalb des Kontrollbereichs beschränkt. Es gab keine Verschleppung oder Freisetzung von radioaktiven Stoffen. Das Ereignis hat daher eine geringe sicherheitstechnische Bedeutung. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen oder die Umwelt.

Meldekategorien

Die für die kerntechnische Sicherheit bedeutsamen Ereignisse sind den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder nach den bundeseinheitlichen Kriterien der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) zu melden. Ziel des Meldeverfahrens ist, den Sicherheitsstand der Kernkraftwerke zu überwachen, dem Auftreten ähnlicher Fehler in anderen Kernkraftwerken vorzubeugen und die gewonnenen Erkenntnisse in sicherheitstechnische Verbesserungen einfließen zu lassen.

Die meldepflichtigen Ereignisse sind unterschiedlichen Kategorien zugeordnet (Erläuterungen zu den Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse):

  • Kategorie S (Unverzügliche Meldung): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde unverzüglich gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kürzester Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Vorkommnisse, die akute sicherheitstechnische Mängel aufzeigen.
  • Kategorie E (Meldung innerhalb von 24 Stunden): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde binnen 24 Stunden gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kurzer Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Ereignisse, deren Ursache aus Sicherheitsgründen in kurzer Frist geklärt und gegebenenfalls in angemessener Zeit behoben werden muss. In der Regel handelt es sich dabei um sicherheitstechnisch potentiell – aber nicht unmittelbar – signifikante Ereignisse.
  • Kategorie N (Meldung bis zum fünften Werktag): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde innerhalb von fünf Werktagen gemeldet werden müssen, um eventuelle sicherheitstechnische Schwachstellen frühzeitig erkennen zu können. Dies sind in der Regel Ereignisse von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung, die über routinemäßige betriebstechnische Einzelereignisse bei vorschriftsmäßigem Anlagenzustand und -betrieb hinausgehen. Unverfügbarkeiten von Komponenten/Systemen, die durch im Betriebshandbuch spezifizierte Prozeduren temporär beabsichtigt herbeigeführt werden, sind nicht meldepflichtig, wenn dies auch in der Sicherheitsspezifikation des Betriebshandbuches entsprechend berücksichtigt ist.

Internationale Bewertungsskala INES

Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Betreibern der Kernkraftwerke und dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit werden meldepflichtige Ereignisse in Kernkraftwerken auch nach der Bewertungsskala INES (International Nuclear and Radiological Event Scale) der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der Nuklearenergie-Agentur (NEA) der OECD bewertet. Sie hat eine rasche und für die Öffentlichkeit verständliche Bewertung eines Ereignisses zum Ziel.

Die Skala umfasst sieben Stufen:

  1. Störung
  2. Störfall
  3. ernster Störfall
  4. Unfall mit örtlich begrenzten Auswirkungen
  5. Unfall mit weitergehenden Auswirkungen
  6. schwerer Unfall
  7. katastrophaler Unfall

Meldepflichtige Ereignisse, die nach dem INES-Handbuch nicht in die Skala (1 bis 7) einzuordnen sind, werden unabhängig von der sicherheitstechnischen Bedeutung nach nationaler Beurteilung der „Stufe 0” zugeordnet.

Weitere Meldungen

Ein fahrendes schwarzes Auto mit gelber Aufschrift "Deine Mutter fährt nicht betrunken" und Team Vision Zero.
Verkehrssicherheit

Mehr Unfälle rund um die Feiertage

Holzbau
Forst

Fünfter Fachkongress Holzbau

Biosphärengebiet Schwäbische Alb - Blick von Teck
Naturschutz

Erfolgsmodell Biosphärengebiet Schwäbische Alb wächst

Ein Mitarbeiter einer Biogasanlage von Naturenergie Glemstal befüllt die Anlage mit Biomasse.
Bioökonomie

Süddeutscher Biogasgipfel in Ulm

Ein Motorradfahrer fährt auf einer Landstraße. (Bild: dpa)
Verkehrssicherheit

Start der Motorradsaison 2026

Ein Fahrradfahrer fährt auf einem Radweg, der an einer Straße entlang läuft.
Rad- und Fußverkehr

Kommunen planen mehr Rad- und Fußwege

Eine Autofahrerin fährt durch einen Autobahntunnel.
Straßenverkehr

Mehr Sicherheit und moderne Technik auf der B 463

Ein Motorradfahrer fährt auf einer Landstraße. (Bild: dpa)
Verkehrssicherheit

Bundesweiter Aktionstag „sicher.mobil.leben“

Zahlreiche Menschen sind auf einem Radweg bei Sonnenschein auf ihren Fahrrädern und E-Roller unterwegs.
Radverkehr

STADTRADELN 2026 startet

Ein Messegast lässt sich eine so genannte ORC-Anlage erläutern.
Klimaschutz

Land fördert Energiefahrpläne für Unternehmen und Einrichtungen

Zitterpappel
Forst

Zitterpappel bereichert Wald und Bioökonomie

Ein Bauarbeiter schaut auf ein Gebäude, das als Testobjekt aus Recyclingbeton gebaut wird.
N!BBW

Neue Termine für Workshops „Nachhaltiges Bauen“

Absperrung auf einer Straße. Im Hintergrund eine Autobrücke.
Kommunaler Straßenbau

Land unterstützt Kommunen beim Umbau der Straßeninfrastruktur

Neubau Kollegiengebäude 1, Pädagogische Hochschule Freiburg, Birk Heilmeyer und Frenzel Architekten, Stuttgart
Holzbau

Klimafreundlich Bauen mit Holz

Kernkraftwerk Philippsburg ohne Türme (Aufnahme vom 03.06.2020)
Kernkraft

Offene Rohrdurchführungen im Kernkraftwerk Philippsburg