Atomenergie

Meldepflichtiges Ereignis am Kernkraftwerk Philippsburg

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Hinter einem Hinweisschild „Kernkraftwerk“ erheben sich die Kühltürme des Kernkraftwerks Philippsburg. (Foto: © dpa)

Im Rahmen der Revisionstätigkeiten am Kernkraftwerk Philippsburg wurde eine klemmende Rückschlagklappe in einer Rohrleitung entdeckt. Nach der internationalen Bewertungsskala INES hat der Vorfall keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung.

Das Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2 ist derzeit zum Brennelementwechsel und zur Durchführung von Wartungsarbeiten abgeschaltet. Im Rahmen der Revisionstätigkeiten wurde eine Pumpe des Zusatzboriersystems benutzt, um Wasser aus einem Flutbehälter in die Reaktorgrube zu pumpen. Dabei hat die Pumpe nicht die erwartete Förderleistung gebracht. Im Rahmen der Ursachenklärung wurde eine klemmende Rückschlagklappe in einer Rohrleitung entdeckt. Zuletzt wurde die Pumpe zwei Tage vor dem Ereignis benutzt.

Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber

Meldekategorie N (Normalmeldung)

INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers

Der Betreiber hat die Rückschlagklappe inspiziert und gewartet.

Das Zusatzboriersystem ist Teil des Sicherheitssystems des Kernkraftwerks und viersträngig aufgebaut. Solange sich Brennelemente im Reaktordruckbehälter befinden dient es dazu, bei bestimmten Störfällen borhaltiges Wasser in den Primärkühlkreislauf einzuspeisen und damit die Kühlung und die Unterkritikalität sicherzustellen. Da die Pumpe zwei Tage vor dem Ereignis benutzt wurde, ist belegt, dass die Unverfügbarkeit lediglich in einem Zeitraum vorlag, in dem die Anforderungen an die Sicherheitssysteme geringer sind als im Leistungsbetrieb. In diesem Anlagenzustand müssen zwei Stränge des Zusatzboriersystems verfügbar sein. Diese Anforderung war erfüllt. Die sicherheitstechnische Bedeutung ist daher gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.

Meldekategorien

Die für die kerntechnische Sicherheit bedeutsamen Ereignisse sind den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder nach den bundeseinheitlichen Kriterien der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) zu melden. Ziel des Meldeverfahrens ist, den Sicherheitsstand der Kernkraftwerke zu überwachen, dem Auftreten ähnlicher Fehler in anderen Kernkraftwerken vorzubeugen und die gewonnenen Erkenntnisse in sicherheitstechnische Verbesserungen einfließen zu lassen.

Die meldepflichtigen Ereignisse sind unterschiedlichen Kategorien zugeordnet (Erläuterungen zu den Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse):

  • Kategorie S (Unverzügliche Meldung): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde unverzüglich gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kürzester Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Vorkommnisse, die akute sicherheitstechnische Mängel aufzeigen.
  • Kategorie E (Meldung innerhalb von 24 Stunden): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde binnen 24 Stunden gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kurzer Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Ereignisse, deren Ursache aus Sicherheitsgründen in kurzer Frist geklärt und gegebenenfalls in angemessener Zeit behoben werden muss. In der Regel handelt es sich dabei um sicherheitstechnisch potentiell – aber nicht unmittelbar – signifikante Ereignisse.
  • Kategorie N (Meldung bis zum fünften Werktag): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde innerhalb von fünf Werktagen gemeldet werden müssen, um eventuelle sicherheitstechnische Schwachstellen frühzeitig erkennen zu können. Dies sind in der Regel Ereignisse von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung, die über routinemäßige betriebstechnische Einzelereignisse bei vorschriftsmäßigem Anlagenzustand und -betrieb hinausgehen. Unverfügbarkeiten von Komponenten/Systemen, die durch im Betriebshandbuch spezifizierte Prozeduren temporär beabsichtigt herbeigeführt werden, sind nicht meldepflichtig, wenn dies auch in der Sicherheitsspezifikation des Betriebshandbuches entsprechend berücksichtigt ist.

Internationale Bewertungsskala INES

Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Betreibern der Kernkraftwerke und dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit werden meldepflichtige Ereignisse in Kernkraftwerken auch nach der Bewertungsskala INES (International Nuclear and Radiological Event Scale) der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der Nuklearenergie-Agentur (NEA) der OECD bewertet. Sie hat eine rasche und für die Öffentlichkeit verständliche Bewertung eines Ereignisses zum Ziel.

Die Skala umfasst sieben Stufen:

  1. Störung
  2. Störfall
  3. ernster Störfall
  4. Unfall mit örtlich begrenzten Auswirkungen
  5. Unfall mit weitergehenden Auswirkungen
  6. schwerer Unfall
  7. katastrophaler Unfall

Meldepflichtige Ereignisse, die nach dem INES-Handbuch nicht in die Skala (1 bis 7) einzuordnen sind, werden unabhängig von der sicherheitstechnischen Bedeutung nach nationaler Beurteilung der „Stufe 0” zugeordnet.

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