Atomenergie

Meldepflichtiges Ereignis am Kernkraftwerk Neckarwestheim

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Das Atomkraftwerk Neckarwestheim. (Bild: Patrick Seeger / dpa)

Bei einer Prüfung eines Krans am Kernkraftwerk Neckarwestheim wurde festgestellt, dass der zweite Notendschalter des Krans, der das Senken des Krans automatisch begrenzt, nicht funktionierte. Das Ereignis hat die Einstufung: Meldekategorie N (Normalmeldung) – Nach internationaler Bewertungsskala INES „Stufe 0“ – keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung.

Im Rahmen einer routinemäßigen Prüfung am Sonderhub des Reaktorgebäudekrans in Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim am 17. Mai 2018 wurden die Wegendschalter, die das Heben und Senken des Krans automatisch begrenzen, geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass der zweite Notendschalter in Richtung Senken nicht funktionierte. Die vorgelagerten betrieblichen Endschalter und der erste Notendschalter in Richtung Senken sowie alle Endschalter in Richtung Heben funktionierten.

Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung).

Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers

Der Sonderhub des Krans wurde zunächst für die weitere Verwendung gesperrt. Nachdem der defekte Endschalter gegen einen baugleichen Endschalter ausgetauscht und erfolgreich geprüft worden war, wurde der Sonderhub wieder in Betrieb genommen. Der defekte Schalter wird noch weiter untersucht.

Der Reaktorgebäudekran mit seinen verschiedenen Hubwerken, zu denen der Sonderhub gehört, dient dem Transport von Lasten im Reaktorgebäude. Da sich im Reaktorgebäude sicherheitstechnisch wichtige Einrichtungen befinden, die nicht beschädigt werden dürfen, müssen ein Absturz von Lasten und das Heben und Senken von Lasten in unzulässige Bereiche sicher verhindert werden. Die Wegendschalter des Sonderhubs stellen ein gestaffeltes System zur Abschaltung des Sonderhubs dar, wenn dieser beim Heben oder Senken vorgegebene Grenzwerte überschreitet. Der zweite Notendschalter käme erst dann zum Einsatz, wenn die betriebliche Abschaltung und der erste Notendschalter versagen würden. Da die Wiederkehrende Prüfung gezeigt hat, dass diese vorgelagerten Endschalter verfügbar waren, ist die sicherheitstechnische Bedeutung des Befunds gering.

Meldekategorien

Die für die kerntechnische Sicherheit bedeutsamen Ereignisse sind den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder nach den bundeseinheitlichen Kriterien der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) zu melden. Ziel des Meldeverfahrens ist, den Sicherheitsstand der Kernkraftwerke zu überwachen, dem Auftreten ähnlicher Fehler in anderen Kernkraftwerken vorzubeugen und die gewonnenen Erkenntnisse in sicherheitstechnische Verbesserungen einfließen zu lassen.

Die meldepflichtigen Ereignisse sind unterschiedlichen Kategorien zugeordnet (Erläuterungen zu den Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse):

  • Kategorie S (Unverzügliche Meldung): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde unverzüglich gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kürzester Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Vorkommnisse, die akute sicherheitstechnische Mängel aufzeigen.
  • Kategorie E (Meldung innerhalb von 24 Stunden): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde binnen 24 Stunden gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kurzer Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Ereignisse, deren Ursache aus Sicherheitsgründen in kurzer Frist geklärt und gegebenenfalls in angemessener Zeit behoben werden muss. In der Regel handelt es sich dabei um sicherheitstechnisch potentiell – aber nicht unmittelbar – signifikante Ereignisse.
  • Kategorie N (Meldung bis zum fünften Werktag): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde innerhalb von fünf Werktagen gemeldet werden müssen, um eventuelle sicherheitstechnische Schwachstellen frühzeitig erkennen zu können. Dies sind in der Regel Ereignisse von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung, die über routinemäßige betriebstechnische Einzelereignisse bei vorschriftsmäßigem Anlagenzustand und -betrieb hinausgehen. Unverfügbarkeiten von Komponenten/Systemen, die durch im Betriebshandbuch spezifizierte Prozeduren temporär beabsichtigt herbeigeführt werden, sind nicht meldepflichtig, wenn dies auch in der Sicherheitsspezifikation des Betriebshandbuches entsprechend berücksichtigt ist.

Internationale Bewertungsskala INES

Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Betreibern der Kernkraftwerke und dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit werden meldepflichtige Ereignisse in Kernkraftwerken auch nach der Bewertungsskala INES (International Nuclear and Radiological Event Scale) der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der Nuklearenergie-Agentur (NEA) der OECD bewertet. Sie hat eine rasche und für die Öffentlichkeit verständliche Bewertung eines Ereignisses zum Ziel.

Die Skala umfasst sieben Stufen:

  1. Störung
  2. Störfall
  3. ernster Störfall
  4. Unfall mit örtlich begrenzten Auswirkungen
  5. Unfall mit weitergehenden Auswirkungen
  6. schwerer Unfall
  7. katastrophaler Unfall

Meldepflichtige Ereignisse, die nach dem INES-Handbuch nicht in die Skala (1 bis 7) einzuordnen sind, werden unabhängig von der sicherheitstechnischen Bedeutung nach nationaler Beurteilung der „Stufe 0” zugeordnet.

Weitere Meldungen

Polizisten kontrollieren ein Auto.
Verkehrssicherheit

Autoposerszene bundesweit im Fokus

Die NECOC-Versuchsanlage am KIT produziert festen Kohlenstoff aus klimaschädlichem Kohlenstoffdioxid.
Wirtschaft

Land fördert innovatives Verfahren für klimaneutrale Produktion

Bescheidübergabe am 31. März 2026
Wirtschaft

Land stärkt Automotive-Standort im Rems-Murr-Kreis

Ein Reh springt bei Bodnegg (Baden-Württemberg) über eine Wiese, auf der Löwenzahn blüht. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)
Forst

Forstliches Gutachten 2024 Baden-Württemberg

Ein Zug fährt an einem mit Häusern übersäten Hügeln durch eine grüne Landschaft.
Schienenverkehr

Grundlage für Erhalt der Panoramabahn vereinbart

Straßenbaustelle an der B31 im Schwarzwald (Bild: © dpa).
Straßenbau

500 Millionen Euro für Straßenerhalt im Land

Icon eines Gesetzbuches mit aufgedrucktem Paragrafenzeichen.
Verkehr

Landesmobilitätsgesetz macht gute Mobilität einfacher

Gruppenbild bei Agrarministerkonferenz in Bad Reichenhall
Landwirtschaft

Frühjahrs-Agrarministerkonferenz 2026 in Bad Reichenhall

Siegerehrung Start-up BW Elevator Pitch Vorentscheid Rems-Murr
Start-up BW

Fibryx GmbH im Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch"

Wasserrückhalt im Wald
Forst

Wälder speichern Wasser und schützen vor Erosion

Kernkraftwerk Philippsburg ohne Türme (Aufnahme vom 03.06.2020)
Kernkraft

Leckage im Kernkraftwerk Philippsburg

Ein Mann geht mit Kinderwagen und Hund auf einem Gehweg in Heidelberg.
Fußverkehr

Land startet Modellprojekt für barrierefreie und sichere Gehwege

Das Flügelrad für Radioaktivität ist auf einer sogenannte Ringleitung für hochkonzentriertes Radon zu sehen.
Strahlenschutz

Ergebnisse des Radon-Messprogramms

Straßenverkehr in Stuttgart
Bundesrat

Gegen erneute Verbote für Automobilbranche

Eine Hand hält am 18.04.2016 an einer Tankstelle in Tübingen (Baden-Württemberg) einen Tankstutzen.
Verbraucherschutz

Hauk fordert schnelle Entlastungen bei Energiepreisen