Tierschutz

Maßnahmen zum Schutz freilebender Katzen

Zurückgelassene, ausgesetzte oder abgewanderte Hauskatzen kämpfen landesweit tagtäglich um ihr Überleben. Der Landesbeirat für Tierschutz diskutierte geeignete Maßnahmen zum Schutz freilebender Katzen.

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Die Silhouette einer Katze, die über einen Weidenzaun klettert, zeichnet sich vor dem bei Sonnenaufgang verfärbten Morgenhimmel ab. (Foto: © dpa)

„Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unterstützt finanziell seit Jahren Tierschutzorganisationen dabei, freilebende Katzen zu versorgen und zu kastrieren. Oft tragen nicht kastrierte Freigängerkatzen aus privaten Haushalten zur Vermehrung freilebender Katzen bei. Über 110 Kommunen in Baden-Württemberg haben inzwischen eine Katzenschutzverordnung auf Grundlage von § 13b des Tierschutzgesetzes verabschiedet. Damit sind die Katzenhalter verpflichtet, ihre Katzen zu kennzeichnen und zu kastrieren, um das Katzenleid zu verringern“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Sabine Kurtz, anlässlich der 90. Sitzung des Landesbeirats für Tierschutz.

Der Landesbeirat für Tierschutz diskutierte in seiner aktuellen Sitzung geeignete Maßnahmen zum Schutz freilebender Katzen. Zurückgelassene, ausgesetzte oder abgewanderte Hauskatzen kämpfen – auf sich selbst gestellt – landesweit tagtäglich um ihr Überleben. Trotz Mangelernährung und Krankheiten vermehren sie sich weiter, wobei zahllose Jungtiere nicht lange überleben. Trotz jahrzehntelangen Bemühungen, mittels Kastrationsaktionen das Leid der freilebenden Katzen einzudämmen, nimmt die Zahl der freilebenden Katzen eher zu.

Dies bestätigen einerseits die derzeit vollen Tierheime im Land, die zum Teil keine Katzen mehr aufnehmen können, andererseits aber auch das aktuelle Umfrageergebnis des Deutschen Tierschutzbunds im neuen, großen Katzenschutzreport. Nicht kastrierte und nicht gekennzeichnete Freigängerkatzen aus privater Haltung tragen maßgeblich mit dazu bei, dass sich die Situation zugespitzt hat.

Beratung zur Regulierung der Taubenpopulationen in Städten

Gerade große Städte mit belebten Innenstädten sind ständig mit Fragen zu tierschutzgerechten Maßnahmen zum Management der Bestände an Straßentauben beschäftigt. Der Landesbeirat für Tierschutz hat in seiner 90. Sitzung die Problematik unter Beteiligung erfahrener Betreuerinnen von Stadttaubenbeständen diskutiert. „Seit 2005 bestehen Empfehlungen zur Regulierung von Stadttaubenbeständen. Diese Empfehlungen wie auch die Empfehlungen zum Umgang mit freilaufenden Katzen überarbeiten wir derzeit aufgrund neuster fachlicher Erkenntnisse und Informationen“, berichtete Staatssekretärin Sabine Kurtz und dankte den Referentinnen für ihre Hinweise zu Taubenschutzprojekten.

Landesbeirat für Tierschutz

Der Landesbeirat für Tierschutz berät das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Tierschutzfragen und wird zu grundsätzlichen Belangen des Tierschutzes sowie zu besonderen Tierschutzproblemen angehört.

Der Beirat besteht aus dem Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz als Vorsitzendem sowie aus ehrenamtlichen Mitgliedern aus Verbänden und Organisationen.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Förderung von Tierschutzmaßnahmen

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