Polizei

Expertenanhörung zum Polizeigesetz

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Eine BodyCam auf der Schulter eines Polizisten (Foto: dpa)

Der Landtag von Baden-Württemberg hat Experten zur Änderung des Polizeigesetzes angehört. Innenminister Thomas Strobl sieht den Gesetzentwurf bestätigt.

„Experten haben heute bestätigt: Das Innenministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Befugnisse der Polizei maßvoll erweitert und die Änderung des Polizeigesetzes ist gut für die Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten. Experten begrüßten Zielsetzung und Umsetzung des Polizeigesetzes. Die Aussagen von Praktikern, von aktiv bei der Polizei Tätigen, etwa zur Bodycam waren eindeutig: Ein Einsatz der Bodycam auch in geschlossenen Räumen und Wohnungen ist sinnvoll.“

Beste Ausstattung und effektive rechtliche Befugnisse

„Die Evaluation nach einem Jahr Bodycam im Land hat ergeben, dass rund 30 Prozent aller Angriffe auf unsere Polizistinnen und Polizisten in Betriebsräumen und Wohnungen stattfinden. Die Beamten müssen derzeit also gerade dann die Bodycam ausschalten, wenn sie sie zu ihrem Schutz brauchen würden. Und auch der oberste Datenschützer im Land hält die Regelung für eine verfassungsrechtlich vertretbare Lösung“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl. Anlass war die öffentliche Anhörung des Innen- und des Ständigen Ausschusses des Landtags von Baden-Württemberg zur Änderung des Polizeigesetzes.

„Wir machen unsere Polizei jeden Tag ein Stück besser: Mit mehr Personal, bestmöglicher Ausstattung und effektiven rechtlichen Befugnissen. Mit der größten Einstellungsoffensive in der Geschichte des Landes fangen wir die kommende Pensionierungswelle ab. Nach 1.732 Einstellungen 2018 gab es im Jahr 2019 mit 1.787 so viele wie noch nie. In diesem und im nächsten Jahr sollen insgesamt weitere 3.000 Einstellungen folgen. Damit werden in der laufenden Legislaturperiode über 9.000 junge Menschen in die Polizei des Landes Baden-Württemberg eingestellt. Im Bereich der Ausrüstung haben wir etwa die Bodycam eingeführt, wir haben mehr als 1.000 Einsatzmehrzweckstöcke beschafft und bei der Polizei werden allein im Jahr mehr als 1.400 alte Streifen- und Zivilfahrzeuge durch neue Leasing-Personenkraftwagen (PKW) ersetzt. Und mit der Änderung des Polizeigesetzes sorgen wir dafür, dass auch die rechtlichen Befugnisse auf die Höhe der Zeit kommen“, erklärte Innenminister Thomas Strobl.

Innenministerium: Fragen und Antworten zum neuen Polizeigesetz

Beteiligungsportal: Anpassung des Polizeigesetzes

Pressemitteilung vom 14. Juli 2020: Baden-Württemberg wird noch sicherer

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