Naturschutz

Zusätzliche Mittel für den Arten- und Biotopschutz

Das Land kann rund acht Millionen Euro zusätzliche Mittel den Naturschutzbehörden und Regierungspräsidien für Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzes bereitstellen.

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Eine Wildbiene sucht an Blüten des Mehlsalbeis nach Nektar. (Bild: © Uwe Anspach/dpa)
Symbolbild

Durch Umschichtungen im Naturschutzhaushalt kann das Umweltministerium zusätzliche Naturschutzmittel bereitstellen. In den nächsten Wochen wird die Naturschutzverwaltung Anträge von Landwirtinnen und Landwirten für Biotoppflege- und Artenschutzmaßnahmen bewilligen.

Bewilligung auch für einjährige Maßnahmen

Bei vielen landwirtschaftlichen Betrieben aber auch Naturschutzverbänden haben in den vergangenen Wochen vorübergehende Engpässe bei den Naturschutzmitteln im laufenden Jahr für Verunsicherung und Umut gesorgt. Landschaftspflege-Anträge für einjährige Maßnahmen konnten wegen einer angespannten Finanzlage zunächst nicht bewilligt werden. Dies kann nun aber wie in den letzten Jahren erfolgen.

Die Naturschutzmittel wurden in den vergangenen Jahren zwar stetig erhöht, so auch im Jahr 2026. Die Ausgaben wuchsen aber schneller als die Finanzmittel. So stiegen etwa die Personalkosten und es kamen neue Aufgaben im Naturschutz dazu. In der Folge konnten insbesondere bei den einjährigen Naturschutzmaßnahmen, die für viele landwirtschaftliche Betriebe eine verlässliche Einkommensquelle darstellen, Neuverträge vorerst nicht abgeschlossen oder bewilligt werden.

Nutzen für Landwirtschaft und Natur

Dem Umweltministerium ist es nun gelungen, durch Umschichtungen im Naturschutzhaushalt zusätzliche Mittel bereit zu stellen. Insgesamt können noch im Juli 2026 circa 8 Millionen Euro zusätzliche Landesmittel den Naturschutzbehörden und Regierungspräsidien für Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzes zugewiesen werden. Mit den bereits vom Bund freigegebenen 4,4 Millionen Euro der „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) stehen nun insgesamt 12,4 Millionen Euro für Naturschutzmaßnahmen bereit. Damit werden die bestehenden Engpässe faktisch beseitigt. Die gefundene Lösung war möglich, weil Zahlungen, die für das Jahr 2026 eingeplant waren, nun zum Teil erst im Jahr 2027 erfolgen werden. Neben der Natur profitieren vor allem die landwirtschaftlichen Betriebe, die mit den Aufträgen nach der Landschaftspflegerichtline fest geplant hatten.

Langfristig stabile Basis für Naturschutzbehörden

Das Umweltministerium plant die Mittelsteuerung künftig so umzustellen, dass die Naturschutzbehörden eine langfristig stabile Basis in Form eines Mindestbudgets erhalten. Hierdurch soll ermöglicht werden, mit den landwirtschaftlichen Betrieben und den Verbänden vor Ort eine verlässliche mehrjährige Planung der Projekte und Maßnahmen aufzubauen. Auch wenn es keine Garantie gibt, dass die Fördermittel im Naturschutz in den kommenden Jahren stets auf gleichem Niveau bleiben, können mögliche Schwankungen auf diesem Weg bereits im Vorfeld mit den Betrieben abgestimmt werden. Damit soll Planungssicherheit geschaffen werden, die die Betriebe gerade im Hinblick auf Extremwetterlagen dringend benötigen.

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