Bundesrat

Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung

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Mitarbeiter einer Behindertenwerkstatt fertigen Aufsteller für Plakate. (Foto: © dpa)

Nachdem der Bundesrat eine Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung beschlossen hat, können die Länder die coronabedingte Verdienstausfälle der Beschäftigten in den Werkstätten für behinderte Menschen abfedern.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag, 3. Juli 2020, die vom Bundestag vorgelegte Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung gebilligt und sichert damit die Löhne der Beschäftigten in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha begrüßt die Änderung ausdrücklich. Diese geht auf eine Initiative Baden-Württembergs als Vorsitzland der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) zurück, um coronabedingte Verdienstausfälle der WfbM-Beschäftigten auszugleichen.

Verdienstausfälle der Beschäftigten abfedern

„Mit der Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung leisten wir einen wichtigen Beitrag, um coronabedingte Verdienstausfälle der WfbM-Beschäftigten abzufedern. Damit wird auch die Arbeitsleistung anerkannt, die oft unter hohem persönlichen Einsatz von vielen Menschen mit Behinderungen erbracht wird“, so Minister Lucha.

Baden-Württemberg habe als Vorsitzland der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) im April eine entsprechende Initiative gestartet, da die Corona-Pandemie auch die Werkstätten für behinderte Menschen stark betroffen habe. In nahezu allen Ländern wurden die WfbM durch Betretungs- oder Beschäftigungsverbote in der Hochphase der Pandemie ganz oder teilweise geschlossen. Minister Lucha sagte: „Diese Maßnahmen waren aus Gründen des Infektionsschutzes und des Gesundheitsschutzes der WfbM-Beschäftigten absolut notwendig. Zudem kommen nun nach der Wiederaufnahme des Werkstattbetriebs aufgrund der Pandemie wirtschaftliche Einbußen hinzu, weil Aufträge ausbleiben. Beides hatte zum Teil gravierende Konsequenzen für die Löhne der WfbM-Beschäftigten.“ Anders als Beschäftigte in der Wirtschaft hätten WfbM-Beschäftigte keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Es sei nicht hinnehmbar, dass es ausgerechnet bei den WfbM-Beschäftigten, die ohnehin sehr niedrige Einkommen haben, keine Ausgleichsleistungen geben soll.

Länder können Lösung kurzfristig umsetzen

Lucha dankte seinen Länderkolleginnen und -kollegen sowie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, dass nach intensiven Abstimmungen in den letzten Wochen nun eine kurzfristig umsetzbare Lösung gefunden werden konnte. Durch die nun mit Zustimmung des Bunderates beschlossene Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung erhalten die Integrationsämter der Länder die Möglichkeit, aus den ihnen zustehenden zusätzlichen Mitteln der so genannten Ausgleichsabgabe Leistungen an Werkstätten zu erbringen, um die Entgeltausfälle der Betroffenen zu kompensieren.

Der Bund leistet dazu, wie beim Kurzarbeitergeld auch, seinen Beitrag, indem er den Ländern im Jahr 2020 einmalig zehn Prozentpunkte mehr von der Ausgleichsabgabe überlässt. Diese Abgabe zahlen Arbeitgeber, die ihre Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht oder unzureichend erfüllen. Allein in Baden-Württemberg stehen dem Integrationsamt dadurch Mittel in Höhe von 8,6 Millionen Euro zur Verfügung.

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