Die Novelle des Klimaschutzgesetzes im Land sieht eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten im Nicht-Wohnbereich vor, etwa auf Lager- und Produktionshallen oder Parkhäusern. Damit ist Baden-Württemberg bundesweit Vorreiter. Ein weiteres zentrales Element wird die kommunale Wärmeplanung sein.