Wahlen

Wahlaufruf zur Europawahl und Kommunalwahl

Am 9. Juni 2024 finden in Baden-Württemberg die Wahl der Abgeordneten zum Europäischen Parlament und die regelmäßig alle fünf Jahre stattfindenden Kommunalwahlen statt. Innenminister Thomas Strobl ruft alle Wahlberechtigten dazu auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

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Eine Frau wirft bei einer Wahl einen Stimmzettel in eine Urne.

„Jede einzelne Stimme hat Gewicht. Wer am 9. Juni 2024 wählt und seine Stimme abgibt, kann die Politik aktiv beeinflussen und wird dadurch Teil unserer lebendigen Demokratie. Das gilt für die europäische Ebene ebenso wie für unser unmittelbares Lebensumfeld in den Städten, Gemeinden und Landkreisen. Wahlen sind für unser freiheitliches demokratisches Staatswesen von zentraler Bedeutung. Daher rufe ich alle Wahlberechtigten dazu auf: Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch, gehen Sie am 9. Juni 2024 zur Wahl oder nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl. Am kommenden Sonntag, 9. Juni 2024, finden die Wahl der Abgeordneten zum Europäischen Parlament und die regelmäßig alle fünf Jahre stattfindenden Kommunalwahlen statt.

Europawahlen

Im Juni 1979 wurde das Europäische Parlament zum ersten Mal von den Bürgerinnen und Bürgern der damaligen neun Mitgliedstaaten gewählt – bis dahin waren die Europäischen Parlamente aus Vertreterinnen und Vertretern der nationalen Parlamente gebildet worden. Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs im Jahr 2020 nehmen nun Bürgerinnen und Bürger aus 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) an der Europawahl teil.

„Die Europäische Union ist gerade für Baden-Württemberg mit seiner zentralen Lage mitten im Herzen Europas von immenser Bedeutung. Unsere Wirtschaft lebt vom Export. In den Unternehmen hängen viele Arbeitsplätze vom freien Warenverkehr ab. Für unseren Wohlstand und unseren wirtschaftlichen Erfolg brauchen wir Europa. Das Europäische Parlament hat in den vergangenen Jahrzehnten immer weiter an Bedeutung und Kompetenzen hinzugewonnen. Daher ist es wichtig, dass die Abgeordneten des Europäischen Parlaments mit der Unterstützung einer hohen Wahlbeteiligung in Straßburg und Brüssel die Interessen unseres Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger vertreten können. Wir alle sind aufgerufen, die faszinierende Idee eines vereinten Europas, die uns Deutschen Frieden, Wohlstand und Freiheit gebracht hat, durch die Teilnahme an der Wahl zu unterstützen“, so Minister Thomas Strobl.

In Deutschland sind 65 Millionen Menschen, darunter knapp 60,9 Millionen Deutsche und rund 4,1 Millionen weitere in Deutschland lebende Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, aufgerufen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und auf die Dauer von fünf Jahren die Abgeordneten aus Deutschland für das Europäische Parlament zu bestimmen. Wie bereits bei den Kommunalwahlen dürfen nun auch bei der Europawahl alle 16- und 17-Jährigen wählen. Deutschlandweit sind es rund 5,1 Millionen junge Menschen, die erstmals bei einer Europawahl wahlberechtigt sind. Von den insgesamt 720 Abgeordneten des Europäischen Parlaments entfallen 96 auf die Bundesrepublik Deutschland. Bei der Europawahl 2019 sind 12 Abgeordnete aus Baden-Württemberg gewählt worden. Die Zahl der Wahlberechtigten beträgt im Land nach ersten Vorausrechnungen rund 8,6 Millionen, einschließlich der rund 830.000 wahlberechtigten Unionsbürgerinnen und Unionsbürger. Zur kommenden Europawahl kandidieren im Land 34 Parteien mit ihren Listen.

Kommunalwahlen

Bei den Kommunalwahlen werden in allen 1.101 Gemeinden die ehrenamtlichen Mitglieder des Gemeinderats sowie in den rund 400 Gemeinden mit Ortschaftsverfassung die Mitglieder von circa 1.600 Ortschaftsräten gewählt. Gleichzeitig werden in den 35 Landkreisen neue Kreistage gewählt. In den 179 Gemeinden der Region Stuttgart findet außerdem die Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart statt.

Innenminister Thomas Strobl wies darauf hin, dass auch die hier lebenden Unionsbürgerinnen und Unionsbürger der EU-Mitgliedsländer nach den gleichen Regeln wie Deutsche an der Wahl der kommunalen Vertretungsorgane (Kreistag, Gemeinderat, Ortschaftsrat) in Baden-Württemberg teilnehmen können. „Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können durch ihre Teilnahme an der Wahl ein Zeichen setzen, dass sie an der Gestaltung ihres Lebensumfeldes in der Gemeinde und im Landkreis interessiert sind und sich aktiv daran beteiligen“, so Strobl.

Er betonte, dass das baden-württembergische Kommunalwahlrecht den Wählerinnen und Wählern sehr weitgehende Möglichkeiten gebe, die Zusammensetzung der kommunalen Gremien mitzugestalten. Das Kommunalwahlrecht des Landes sei in hohem Maße ein Persönlichkeitswahlrecht: „Die Wählerinnen und Wähler sind nicht daran gebunden, einen Wahlvorschlag mit feststehender Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen. Sie haben vielmehr die Möglichkeit, durch das Recht zur Stimmenhäufung (Kumulieren) und zur Übertragung von Personen aus anderen Wahlvorschlägen (Panaschieren) in weit stärkerem Maße als andere Wahlsysteme, die personelle Zusammensetzung der Räte zu bestimmen. Die Wahlberechtigten können so ihre Stimmen ganz gezielt den Bewerberinnen und Bewerbern geben, denen Sie vertrauen und denen sie für die nächsten fünf Jahre die Verantwortung für die anspruchsvolle Aufgabe als Rätin oder Rat übertragen möchten. Gerade auf der kommunalen Ebene gibt es einen besonders unmittelbaren Bezug zu den alltäglichen Herausforderungen der Menschen. Durch die Teilnahme an den Kommunalwahlen könnten die Bürgerinnen und Bürger entscheiden, welche Gemeinde- und Kreisräte in den nächsten fünf Jahren die direkte Verantwortung für das Lebensumfeld ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger übernehmen werden.“

Ergebnisse der Wahlen

Detaillierte Informationen zu den Kommunalwahlen sowie anschauliche Erklärungen zur Stimmabgabe mit Stimmzettelmustern hat die Landeszentrale für politische Bildung bereitgestellt. Die Ergebnisse der Kommunalwahlen werden in den Tagen nach der Wahl von den Gemeinden und Landkreisen bekannt gegeben. Außerdem veröffentlicht das Statistische Landesamt die vorliegenden Ergebnisse der Gemeinderats- und Kreistagswahlen sowie deren Zusammenfassung auf Landesebene laufend auf ihrer Webseite. Das vorläufige landesweite Gesamtergebnis der Gemeinderats- und Kreistagswahlen wird voraussichtlich am Freitag, 14. Juni 2024, vorliegen.

Bei der Europawahl wird das vorläufige amtliche Endergebnis noch im Laufe der Wahlnacht für das Land Baden-Württemberg von der Landeswahlleiterin und später für den Bund nach Meldung aller Länder von der Bundeswahlleiterin bekannt gegeben. Die endgültigen Ergebnisse liegen Ende Juni beziehungsweise Anfang Juli vor.

Vorgehen bei nicht erhaltenen Briefwahlunterlagen

Informationen zu den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024

Letzte Tipps und Infos zur Europawahl am 9. Juni 2024

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