Landwirtschaft

Novelle zum EEG 2027 verschenkt Potenzial der Bioenergie

Baden-Württemberg kritisiert den Kabinettsbeschluss zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) als unzureichend für eine verlässliche und flexible Energieversorgung.

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Ein Mitarbeiter einer Biogasanlage von Naturenergie Glemstal befüllt die Anlage mit Biomasse.
Symbolbild

„Wir begrüßen grundsätzlich das Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien planbar und kosteneffizient weiterzuentwickeln. Allerdings müssen wir feststellen, dass die Bundesregierung mit dem Kabinettsbeschluss zur EEG-Novelle wichtige Chancen verschenkt. Die Flexibilität und Versorgungssicherheit, die Biogas- und Biomasseanlagen bieten, werden nicht ausreichend ausgeschöpft. Die pauschale Fortschreibung der Ausschreibungsmengen bis 2032 und die Festlegung eines neuen Ausbauziels für 2035 reichen nicht aus, um die spezifischen Anforderungen und Potenziale der Bioenergie zu berücksichtigen. Dies ist bedauerlich, da auch die Potenziale der Landwirtschaft für eine nachhaltige Energieerzeugung nicht ausreichend genutzt werden“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium Ländlicher Raum, Landwirtschaft und Heimat, Sarah Schweizer, am 30. Juli 2026.

Forderung der Ulmer Erklärung nicht berücksichtigt

Das Bundeskabinett hat den Kabinettsentwurf einer Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Trotz der eindringlichen Hinweise und konkreten Änderungsvorschläge aus der Praxis wurde der Referentenentwurf unverändert übernommen. Besonders enttäuschend ist, dass die Bundesregierung die Forderungen der Ulmer Erklärung, die Baden-Württemberg und Bayern gemeinsam im Mai diesen Jahren unterzeichnet haben, nicht aufgreift. In dieser Erklärung wurde eindringlich auf die Notwendigkeit einer massiven Erhöhung der Ausschreibungsvolumina und einer moderaten Erhöhung des Flexibilisierungs-Zuschlags für Biogas hingewiesen. „Diese Maßnahmen sind entscheidend, um die Wettbewerbsfähigkeit der Biogasanlagen zu stärken und ihre Integration in den volatilen Markt für Erneuerbare Energien zu ermöglichen“, betonte Staatssekretärin Schweizer.

„Die Bundesregierung sollte den Auftrag des Koalitionsvertrages, der Bioenergie eine Zukunft im Stromsektor zu geben, konsequenter umsetzen. Diese Chance wurde zunächst vertan. Wir fordern daher weiter eine nachhaltige und praxisgerechte Weiterentwicklung der Ausschreibungsbedingungen für Biomasseanlagen sowie eine stärkere Berücksichtigung von Agri-PV-Anlagen. Diese bieten enorme Potenziale, um Flächenkonflikte zu entschärfen und gleichzeitig die Ernährungssicherheit zu stärken“, so die Staatssekretärin.

Bereitstellung von Flächen für Windkraft gefährdet

Aus Sicht Baden-Württembergs ist auch die Pachtpreisdeckelung bei Windenergieanlagen in der jetzigen Form kritisch zu sehen. Dies verschärft das Nord-Süd-Gefälle beim Windkraftausbau weiter und hemmt die Bereitschaft Flächen für Windkraft zur Verfügung zu stellen.

Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg wird sich weiterhin für eine zukunftsfähige und umweltfreundliche Energiepolitik einsetzen und dabei die Bedürfnisse der Landwirtschaft und der Energieerzeuger vorbringen.

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