Mit einer durch das Bundesministerium des Innern organisierten Chartermaßnahme der Bundespolizei wurde in enger Zusammenarbeit mit dem im Ministerium der Justiz und für Migration angesiedelten Sonderstab Gefährliche Ausländer und dem Regierungspräsidium Karlsruhe am 1. September erneut ein Straftäter aus Baden-Württemberg nach Afghanistan abgeschoben.
Die Person wurde rechtskräftig wegen versuchten Raubs verurteilt. Sie wurde aus der Strafhaft durch die Landespolizei der Abschiebung zugeführt.
Für die abgeschobene Person besteht ein Einreiseverbot für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten.
Im laufenden Jahr wurden damit bereits insgesamt 24 Straftäter aus Baden-Württemberg in ihr Heimatland Afghanistan abgeschoben.
















