Gesundheitsschutz

Modernes Nichtraucherschutzgesetz auf den Weg gebracht

Die Landesregierung setzt mit dem neuen Landesnichtraucherschutzgesetz ein klares Signal für mehr Gesundheitsschutz. Insbesondere Kinder, Jugendliche und weitere vulnerable Gruppen sollen besser geschützt werden.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).

Nach intensiver Abwägung und Auswertung der Vorschläge des erstmals parallel zu einem Gesetzesvorhaben durchgeführten Bürgerforums sowie der Verbändeanhörung hat der Ministerrat grünes Licht für die Einbringung des überarbeiteten Landesnichtraucherschutzgesetzes zur parlamentarischen Beratung in den Landtag gegeben. Die Landesregierung setzt damit ein deutliches Zeichen für mehr Gesundheitsschutz in Baden-Württemberg – drinnen wie draußen. „Wir schützen vor allem diejenigen, die sich selbst nicht schützen können: Kinder, Jugendliche und weitere vulnerable Gruppen“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am 25. November 2025.

Wirksamer Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens

Das aus dem Jahr 2007 stammende und zuletzt im März 2009 geänderte Landesnichtraucherschutzgesetz soll durch ein moderneres und vollzugstaugliches Gesetz ersetzt werden. Mit der Novelle sollen insbesondere Kinder, Jugendliche, ältere Menschen und chronisch Erkrankte deutlich besser vor den Gesundheitsrisiken des Passivrauchens geschützt werden. Neu in dem Gesetz ist unter anderem, dass sich der Nichtraucherschutz nicht mehr nur auf klassische Tabakprodukte beschränkt. Auch E-Zigaretten, Tabakerhitzer und vergleichbare Erzeugnisse – unabhängig vom Nikotin- oder Cannabis-Gehalt – werden künftig einbezogen.

Minister Lucha: „Gesundheitsschutz ist kein Nice-to-have, er ist ein Grundrecht. Und wir sorgen mit dieser Gesetzesänderung dafür, dass moderne Konsumformen von Anfang an mitgedacht werden.“

Kernpunkte der Neuregelung

Die Kernpunkte der Neuregelung sind:

  • Aufnahme von E-Zigaretten, Tabakerhitzern und ähnlichem in den Anwendungsbereich des Gesetzes.
  • Grundsätzliches Rauchverbot in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen.
  • Rauchverbot im Freien auf öffentlichen Kinderspielplätzen sowie an Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs. Ebenso darf auf Schulhöfen nicht mehr geraucht werden.
  • Die vom Bürgerforum und in der Anhörung angeregte Ausweitung von Rauchverboten auf bestimmte Außenbereiche wie Zoos, Freizeitparks und Freibäder wurde in den Gesetzesentwurf aufgenommen – mit der Möglichkeit der Ausweisung klar abgegrenzter Raucherbereiche.
  • Ausnahmen sind weiterhin möglich, aber insgesamt klarer und restriktiver gefasst.
  • Die Landesregierung hat im Bereich der Gastronomie unterschiedliche Interessen, Güter und Bedürfnisse abgewogen. So darf in der Gastronomie und in Diskotheken weiterhin in Rauchernebenräumen geraucht werden, der Zutritt zu Rauchernebenräumen wird allerdings nur volljährigen Personen gestattet. Bereits am Eingang des Betriebs muss verpflichtend auf die Existenz eines Rauchernebenraums hingewiesen werden.
  • Der Gesetzesentwurf sieht auf Empfehlung des Bürgerforums und aus der Anhörung eine Erhöhung der Bußgeldobergrenzen bei Verstößen gegen das Rauchverbot auf bis zu 200 Euro vor, bei Wiederholungen auf bis zu 500 Euro.

Bürgerbeteiligung und Verbändeanhörung: Politik des Gehörtwerdens

Erstmals in der Geschichte des Landes Baden-Württemberg wurde ein Bürgerforum in ein Gesetzgebungsverfahren eingebunden. 51 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger erarbeiteten im Dialog mit Expertinnen und Experten eine umfassende Stellungnahme zum Anhörungsentwurf des Gesetzes, die in Teilen in den Gesetzentwurf eingeflossen ist. Diese wurde im Juli dieses Jahres an die Landesregierung übergeben. „Neben der Online-Beteiligung zu Gesetzentwürfen der Landesregierung ist das Bürgerforum ein weiterer wichtiger Schritt zu einer transparenteren und partizipativeren Gesetzgebung. Dass eine Landesregierung so vorgeht, ist bundesweit einmalig“, so Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung Barbara Bosch. Parallel zum Bürgerforum äußerten sich 35 Verbände im Rahmen der regulären Anhörung zur Novelle, 116 Verbände hatten die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Unmittelbar im Anschluss an die Ministerratssitzung tauschten sich Minister Lucha und Staatsrätin Bosch mit dem Bürgerforum aus. „Uns war es ein Anliegen, im persönlichen Gespräch mit den Mitgliedern des Bürgerforums auf ihre Stellungnahme und ihre Anregungen einzugehen“, betonte die Staatsrätin. „Dieses Gesetz ist ein Gemeinschaftswerk, ein Beispiel für die Politik des Gehörtwerdens. Die Beiträge aus Zivilgesellschaft und Verbänden haben unseren Entwurf noch stärker und klarer gemacht“, sagte der Minister. „Ich möchte mich im Namen der Landesregierung ausdrücklich bei allen Mitgliedern des Bürgerforums bedanken. Ihr Engagement, Ihre Zeit und Ihre sachkundigen, konstruktiven Beiträge haben den Gesetzentwurf mitgeprägt. Das war gelebte Bürgerbeteiligung auf höchstem Niveau.“

Servicestelle Bürgerbeteiligung: Landesnichtraucherschutz

Beteiligungsportal Baden-Württemberg: Nichtraucherschutzgesetz

Weitere Meldungen

von links nach rechts: Amtschef Elmar Steinbacher, Justizministerin Marion Gentges, Leitender Oberstaatsanwalt Rainer Feil und Generalstaatsanwalt Frank Rebmann
Justiz

Neuer Leiter der Staatsanwaltschaft Ellwangen

Ein Krebsforscher arbeitet in einem Labor des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen in Heidelberg mit einer Pipette. (Bild: picture alliance/picture alliance / dpa)
Forschung

Land fördert Präventionsnetzwerk mit rund zwei Millionen Euro

Unterzeichnung der Gründungsvereinbarung für das Graduierten- und Forschungszentrum connAIx in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Künstliche Intelligenz

Gründungsvereinbarung für Graduiertenzentrum connAIx unterzeichnet

Eine Frau isst in einer Kantine zum Mittag. (Foto: © dpa)
Ernährung

Impulse für nachhaltige Gemeinschaftsverpflegung an Kliniken

Container werden auf einem Container-Terminal transportiert. (Foto: © dpa)
Wirtschaft

Einigung der EU mit Indien auf ein Freihandelsabkommen

Landtag, Plenarsaal von oben
Landtagswahl

Zahlen, Daten und Fakten zur Landtagswahl

Die deutsche und französische Flagge. (Bild: picture alliance/Rainer Jensen/dpa)
Europa

Deutsch-Französischer Tag 2026

Seitlich geöffnetes Feuerwehrfahrzeug. Quelle: Gertrud-Luckner-Gewerbeschule Freiburg, Klasse D3FG, Schuljahr 09/10
Kommunen

Land beschafft Löschfahrzeuge für Städte und Gemeinden

Gisela Splett mit Patenschaftsurkunde
Vermögen und Bau

Patenschaft für Kronenkranich in der Wilhelma

Auf dem Bild ist Ministerin Dr. Nicole-Hoffmeister-Kraut mit Herrn Dr. Andreas Zekorn zu sehen. Beide lächeln in die Kamera. Die Ministerin hält eine Urkunde in beiden Händen.
Ehrung

Dr. Andreas Zekorn mit Staufermedaille geehrt

Bürger wählt (Foto: © dpa)
Landtagswahl 2026

Informationsangebote zur Sicherheit im Wahlkampf

Ein Biber, fotografiert an einem Fluss (Quelle: dpa).
Artenschutz

Biberverordnung hilft bei Konfliktfällen

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 20. Januar 2026

Ein Mitarbeiter einer Biogasanlage von Naturenergie Glemstal befüllt die Anlage mit Biomasse.
Bioökonomie

Grand Est und Land mobilisieren für Zukunft der Bioökonomie

von links nach rechts: Thomas Strobl, Stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister, Sandra Boser, Staatssekretärin im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, Marion Gentges, Ministerin der Justiz und für Migration, Dr. Ute Leidig, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, Florian Haßler, Staatssekretär im Staatsministerium
Kabinettsausschuss

46 Maßnahmen gegen Hass und Hetze