Kommunaler Straßenbau

Land unterstützt Kommunen beim Umbau der Straßeninfrastruktur

Das Land investiert mehr als 52 Millionen Euro gezielt in die Modernisierung von Brücken, den Ausbau sicherer Radverbindungen und die Schaffung attraktiver Ortsmitten.

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Absperrung auf einer Straße. Im Hintergrund eine Autobrücke.
Symbolbild

Das Land Baden-Württemberg investiert gezielt in den Umbau seiner kommunalen Straßeninfrastruktur. Mehr als 52 Millionen Euro fließen in die kommunale Förderung, unter anderem für die Modernisierung von Brücken, den Ausbau sicherer Radverbindungen und die Schaffung von attraktiven Ortsmitten.

60 neue Maßnahmen angemeldet

Mehr Verkehrssicherheit, ein leistungsfähiges Straßennetz und lebenswerte Ortsmitten: Darauf zielt das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) für den kommunalen Straßenbau. Städte und Gemeinden haben für die Jahre 2026 bis 2029 insgesamt 60 neue Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von über 100 Millionen Euro angemeldet. Das Verkehrsministerium hat die angemeldeten Maßnahmen mit einem voraussichtlichen Fördervolumen von insgesamt mehr als 52 Millionen Euro in das Förderprogramm aufgenommen. Mit der Programmaufnahme als Grundlage können die Kommunen im nächsten Schritt konkrete Förderanträge stellen.

Brücken und Ortsmitten im Fokus

Brückenmodernisierungen und die Aufwertung von Ortsmitten stehen auch in diesem Jahr wieder im Fokus. Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Die Kommunen investieren mit Weitblick in das, was den Alltag vieler Menschen konkret verbessert: sichere Wege, die Modernisierung von Brücken und lebendige Ortsmitten. Tragfähige Brücken sind die Grundlage für eine funktionierende Infrastruktur, gut ausgebaute Radwege ermöglichen flexible und klimafreundliche Mobilität für jeden Tag und attraktive Ortsmitten werden Orte der Begegnung. Das Land unterstützt diese Entwicklung mit voller Überzeugung, damit aus guten Ideen spürbare Verbesserungen werden.“

Ein Drittel der Mittel für Brücken

Mit 35 angemeldeten Maßnahmen nimmt die Modernisierung bestehender Brücken einen zentralen Platz im Programm ein. Rund ein Drittel der Fördermittel ist dafür vorgesehen. Ein weiterer Schwerpunkt sind verkehrsberuhigte und lebendige Ortsmitten. Acht Kommunen haben hierfür Projekte angemeldet.

Hermann betonte: „Brücken sind mehr als Bauwerke – sie verbinden Menschen, Arbeitsplätze und Lebensräume. Wenn wir sie modernisieren, sichern wir Mobilität und wirtschaftliche Stärke in Baden-Württemberg. Gleichzeitig gestalten wir die Ortsmitten so um, dass sie wieder zu lebendigen Treffpunkten werden: ruhiger, sicherer und mit mehr Raum für Begegnung. So entsteht Lebensqualität direkt vor der Haustür.“

Ausbau von Radschnellverbindungen

Auch der Radverkehr wird gezielt gestärkt. Besondere Vorhaben sind die angemeldeten Abschnitte der Radschnellverbindungen (RS) auf den Strecken Ludwigsburg-Waiblingen (RS 8, im Rems-Murr Kreis und der Stadt Waiblingen), sowie in Weinheim (RS 15). Mit diesen Vorhaben stärkt das Land gezielt den Ausbau leistungsfähiger und sicherer Radinfrastruktur. So können künftig noch mehr Menschen längere Strecken komfortabel, sicher und klimafreundlich mit dem Fahrrad zurücklegen. Das Land fördert diese Vorhaben mit voraussichtlich insgesamt rund neun Millionen Euro.

LGVFG: Förderprogramm für kommunalen Straßenbau (KStB) in Baden-Württemberg

Die Förderung erfolgt über das LGVFG und die zugehörige Verwaltungsvorschrift. Mit den Förderungen im Rahmen des LGVFG unterstützt das Land Baden-Württemberg Landkreise, Städte, Gemeinden und Verkehrsunternehmen beim Um- und Ausbau ihrer Verkehrsinfrastruktur. Der Regelfördersatz beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten zuzüglich einer Planungskostenpauschale. Bei besonders klimafreundlichen Maßnahmen kann ein Klimabonus gewährt werden und der Fördersatz bis zu 75 Prozent betragen.

Das LGVFG-KStB-Programm umfasst eine große Bandbreite an Fördertatbeständen. Neben der Förderung von Brückenmodernisierungen und dem (Um-)Bau Ortsmitten können Kommunen beispielsweise Mittel für Straßenneu- und -ausbau, die Errichtung von Radschnellverbindungen, Verkehrsleitsysteme, Lärmschutz- und Luftreinhaltungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Vernetzung verschiedener Mobilitätsformen beantragen. Das LGVFG-Programm wird jährlich vom Verkehrsministerium auf Grundlage der Vorschläge der Regierungspräsidien fortgeschrieben.

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