„Die Wertstellung der insgesamt 344 Millionen Euro Direktzahlungen der Europäischen Union (EU) auf den Konten der landwirtschaftlichen Betriebe wird planmäßig noch vor Weihnachten erfolgen. Rund 98 Prozent der Direktzahlungsanträge konnten bereits bei den ersten Bewilligungen berücksichtigt werden. Mein Dank gilt allen Beteiligten, die mit Ihrem großen Einsatz dazu beigetragen haben, dass die Auszahlungen von rund 420 Millionen Euro rechtzeitig noch in diesem Jahr erfolgen können“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
Auch die Auszahlungen für weitere Förder- und Ausgleichsleistungen aus dem Gemeinsamen Antragsverfahren 2025 seien angelaufen: Ab Mitte Dezember 2025 erfolgen die ersten Auszahlungen für die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AZL), die Steillagenförderung für Grünland (SLG), die Landschaftspflegerichtlinie (LPR-A) und den Erschwernisausgleich Pflanzenschutz (EAPS). „Bei all diesen Maßnahmen konnten zwischen 95 und über 98 Prozent der Anträge zu diesem frühen Zeitpunkt bedient werden. Auch bei der Pheromonförderung im Weinbau konnten fast alle Anträge bereits beginnend im November noch in diesem Jahr bewilligt werden“, betonte Minister Hauk.
Weitere Bewilligungs-/Auszahlungstermine folgen ab Mitte Januar 2026 im zweiwöchigen Rhythmus
Die Direktzahlungen, die rechtlich bis zum 30. Juni des Folgejahres auszuzahlen sind, können damit auch dieses Jahr für fast alle Antragssteller wieder im EU rechtlich frühestmöglichen Monat Dezember realisiert werden. Die Gesamtsumme der für Baden-Württemberg ausgezahlten Direktzahlungen wird dieses Jahr aufgrund der bundesweit einheitlich niedrigeren Einheitsbeträge (Prämie je Hektar) geringer ausfallen, als im Vorjahr. Grund dafür ist die bundesweit starke Inanspruchnahme der Öko-Regelungen und die planmäßigen Umschichtungen von der ersten in die zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik.
Die weiteren Maßnahmen des Gemeinsamen Antrags werden planmäßig zu den üblichen Terminen im neuen Jahr ausgezahlt, so ist die Auszahlung für FAKT für März /April geplant, ebenso die Zahlungen im Rahmen der SchALVO und weiterer Maßnahmen.
Einheitsbeträge in Euro pro Hektar
| Maßnahme | 2024 | 2025 |
|---|---|---|---|
EGS | Einkommensgrundstützung | 157,63 | 152,44 |
UES1 | Umverteilungseinkommensstützung | 72,36 | 68,05 |
UES2 | Umverteilungseinkommensstützung | 43,41 | 40,83 |
JES | Junglandwirte | 126,58 | 120,64 |
ÖR1a1 | Brache Stufe 1 | 1.410,83 | 1.300,00 |
ÖR1a2 | Brache Stufe 2 | 542,62 | 500 |
ÖR1a3 | Brache Stufe 3 | 325,57 | 300 |
ÖR1b | Blühstreifen Acker | 217,05 | 200 |
ÖR1c | Blühstreifen Dauerkulturen | 217,05 | 200 |
ÖR1d1 | Altgrasstreifen Stufe 1 | 976,72 | 900 |
ÖR1d2 | Altgrasstreifen Stufe 2 | 434,1 | 400 |
ÖR1d3 | Altgrasstreifen Stufe 3 | 217,05 | 200 |
ÖR2 | Vielfältige Kulturen | 65,11 | 60 |
ÖR3 | Agroforst | 217,05 | 200 |
ÖR4 | Extensives Dauergrünland | 108,52 | 100 |
ÖR5 | 4 Kennarten DGL | 260,46 | 225 |
ÖR61 | PSM-Verzicht Acker, Dauerkultur | 162,78 | 150 |
ÖR62 | PSM-Verzicht Ackerfutter | 54,26 | 50 |
ÖR7 | Natura 2000 | 43,41 | 40 |
ZMK | Zahlung Mutterkühe | 84,76 | 89,37 |
ZSZ | Zahlung Schafe/Ziegen | 37,88 | 36,14 |
Gemeinsames Antragsverfahren 2025
Insgesamt nehmen an den im Gemeinsamen Antragsverfahren 2025 angebotenen Förderprogrammen rund 40.800 Landwirte teil. Mit den Mitteln aus diesen Förderprogrammen werden unsere landwirtschaftlichen Betriebe sowie deren gesellschaftlichen Leistungen unterstützt.
Neben den EU-Direktzahlungen werden zum Beispiel mit der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete oder der Förderung für steiles Dauergrünland die Bewirtschaftung besonders schwieriger Standorte gefördert, um deren Erhalt für die Kulturlandschaft zu sichern.
„Die nachhaltige Bewirtschaftung und der Erhalt unserer Kulturlandschaft ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen und gut investiertes Geld“, sagte Minister Peter Hauk.
















