Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 23. Juli 2024

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Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.

Das Kabinett hat eine Bildungsreform auf den Weg gebracht sowie Maßnahmen zur Erleichterung des Bauens und zum Flächensparen beschlossen. Weitere Themen waren das Startchancen-Programm für Schulen, die Einrichtung von Waffenverbotszonen und die Zuwanderung von Fachkräften.

Land bringt Bildungsreform auf den Weg

Die Landesregierung bringt eine umfassende Bildungsreform auf den Weg. Der Ministerrat hat am 23. Juli 2024 das neue Schulgesetz zur Anhörung freigegeben, das umfangreiche Änderungen für das Bildungssystem in Baden-Württemberg bringt. Die Landesregierung nimmt dabei besonders die Kinder in den Blick, die weniger gute Startbedingungen haben. Ab dem Schuljahr 2024/2025 beginnt unter dem Namen SprachFit bereits im Jahr vor der Einschulung ein intensives Sprachtraining für alle Kinder, die bei der Einschulungsuntersuchung einen intensiven sprachlichen Förderbedarf zeigen. Ziel ist, dass am Ende der Grundschulzeit alle Kinder sicher Lesen, Schreiben und Rechnen können.

Ab dem Schuljahr 2025/2026 wird zudem das neue neunjährige Gymnasium (G9) eingeführt, das auf zeitgemäße Bildungsbedürfnisse ausgerichtet ist und unter anderem MINT-Fächer, Berufsorientierung sowie Demokratiebildung verstärkt. Im Rahmen der G9-Umstellung wird auch eine verbindlichere Grundschulempfehlung eingeführt. Zudem stärkt die Landesregierung alle weiterführenden Schulen in den Bereichen Informatik, Künstliche Intelligenz (KI) und Medienbildung.

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Baden-Württemberg will Bauen erleichtern und Flächen sparen

Die Landesregierung hat sich zur Aufgabe gemacht, das Bauen im Land zu vereinfachen und zu beschleunigen. So soll trotz Baukrise bezahlbarer Wohnraum entstehen – was gleichzeitig dem Land als Wirtschaftsstandort hilft. Das Gesetz für das schnellere Bauen – die Reform der Landesbauordnung –, das im Ministerrat zur Anhörung freigegeben wurde, enthält Maßnahmen, die Tempo in Baugenehmigungsverfahren bringen und die Fachkräftesituation in Bauämtern verbessern soll. Auch sollen bauliche Standards wie Abstandsregeln vereinfacht und das Aufstellen von E-Ladesäulen erleichtert werden.

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Welche Flächen für Gewerbe, Wohnen, Verkehr und Natur vorgesehen werden, ist eine komplexe Fragestellung, der sich der Landesentwicklungsplan widmet. Für seine rechtliche Basis – das Landesplanungsgesetz – hat das Kabinett die Freigabe zur Anhörung einer entsprechenden Novellierung erteilt. Diese zielt ebenfalls auf beschleunigte Planungen, Vereinfachungen und Digitalisierung und soll der Energiewende Schwung geben. Gleichzeitig sollen möglichst wenig neue Flächen für das Bauen beansprucht werden. Daher wurde auch der „Aktionsplan Flächensparen“ beschlossen, der zum Beispiel mithilfe von finanziellen Anreizen Kommunen dabei helfen soll, Flächen klug und möglichst effizient für Bebauung zu nutzen und nicht Freiflächen dafür einsetzen zu müssen.

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Schulen in herausfordernden Lagen erhalten jährlich rund 262 Millionen Euro

Schulen aus Baden-Württemberg in herausfordernden Lagen erhalten jährlich rund 262 Millionen Euro. Kultusministerin Theresa Schopper hat dem Kabinett das Umsetzungskonzept zum Startchancen-Programm in Baden-Württemberg vorgestellt. Auf das Startchancen-Programm haben sich Bund und Länder geeinigt, um den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln. Deshalb werden in den nächsten zehn Jahren deutschlandweit über 20 Milliarden Euro an Schulen mit sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern fließen. Davon gehen 60 Prozent an Grundschulen und 40 Prozent an weiterführende Schulen. Diese werden nach sozialen Kriterien auf rund 540 Schulen und rund 134.000 Schülerinnen und Schüler verteilt. Ziel ist es zum Beispiel, Schülerinnen und Schüler bei der Förderung der Basiskompetenzen, der beruflichen Orientierung und der demokratischen Teilhabe zu fördern. Zudem stärkt das Programm die individuelle Förderung von Kindern unter anderem durch Schulsozialarbeit und unterstützt die Weiterqualifizierung aller Personen, die an Startchancen-Schulen pädagogisch tätig sind.

Kreispolizeibehörden sollen weiterhin Waffenverbotszonen einrichten können

Die Kreispolizeibehörden in Baden-Württemberg sollen weiterhin Waffenverbotszonen einrichten können. Das hat der Ministerrat entschieden. In seiner Sitzung hat der Ministerrat über die Verlängerung der entsprechenden Verordnungen beraten und sie zur Anhörung freigegeben. Der Bund hat im Waffengesetz die Möglichkeit vorgesehen, durch Verordnung das Führen von Waffen an bestimmten Orten zu verbieten und zu beschränken. Darauf aufbauend hat die Landesregierung bereits im Oktober 2022 für zwei Jahre befristet die gesetzlichen Grundlagen für Waffenverbotszonen auf den Weg gebracht. Die Regelungen wurden evaluiert und eine unbefristete Fortführung nun empfohlen. Bislang sind in Stuttgart, Mannheim, Heilbronn und in Heidelberg solche Waffenverbotszonen eingerichtet.

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Land schafft neue Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften

Der Fachkräftemangel ist eine der größten Herausforderungen für die Unternehmen im Land. Um die Zuwanderung von Fachkräften zu vereinfachen und zu beschleunigen, hat das Kabinett die Einrichtung einer neuen Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften beschlossen. Die Agentur dient als zentrale Anlaufstelle für Unternehmen und Fachkräfte, soll weitestgehend digital arbeiten und auch die unteren Ausländerbehörden entlasten. Sie vereint eine neue Koordinierungs- und Beratungsstelle mit einer neuen zentralen Ausländerbehörde. Die bisher zuständigen 137 Ausländerbehörden werden weiterhin fakultativ zuständig sein. Unternehmen, die Ortsnähe schätzen, können also bestehende gut funktionierende Zusammenarbeiten fortsetzen. Da das Land für die Anerkennung im Bereich der Gesundheitsberufe zuständig ist, wird auch diese Anerkennungsstelle integriert.

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