Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz in Potsdam hat einem Antrag aus Baden-Württemberg zugestimmt, die sogenannte 3+2-Regelung für geflüchtete Auszubildende ohne Schutzstatus auch auf einjährige Helferberufe auszuweiten. Ziel des Landes ist es, Planungssicherheit für Geflüchtete und Ausbildungsbetriebe zu schaffen.