Das Land setzt sich im Bundesrat dafür ein, bei besonders dreistem Steuerbetrug eine gesetzliche Sonderregelung im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 aufzunehmen. Auch für steuerlich verjährte Fälle sollen die Täter die ergaunerten Milliarden zurückzahlen müssen. Hintergrund sind die sogenannten Cum-Ex-Geschäfte.