Fast 600 Städte und Gemeinden sind in Baden-Württemberg dazu verpflichtet, einen Lärmaktionsplan für Hauptverkehrsstraßen zu erstellen. Mit einem überarbeiteten Erlass zur Lärmaktionsplanung können Kommunen jetzt deutlich mehr als früher gegen Lärm unternehmen. Lärmaktionspläne sind ein zentrales Instrument des Lärmschutzes vor Ort.