Für den Betrieb von Musikschulen und Jugendkunstschulen gibt es weitere Lockerungen. Die zweite Phase der Öffnung sieht nun auch Blasinstrumente im Einzel- und Gruppenunterricht sowie Gesang im Einzelunterricht vor. Zudem enthält die Verordnung neue Informationen zu Gruppengrößen, Abstandsvorgaben und Hygienevorschriften.