Der Schutz für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige bei Unfällen im Feuerwehrdienst wird ausgeweitet. So hat die gesetzliche Unfallversicherung die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren aufgrund ihres Einsatzes für die Allgemeinheit in ihren Schutz mit einbezogen. Die Leistungen des Landes werden erhöht und ergänzende Leistungen eingeführt.