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Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern“ im Landesabstimmungsausschuss

In einer öffentlichen Sitzung stellt der Landesabstimmungsausschuss für das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern“ fest, ob das Volksbegehren erfolgreich zustande gekommen ist.

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Landtag, Plenarsaal von oben

Der Landesabstimmungsausschuss für das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“ tritt am Mittwoch, den 3. Dezember 2025 um 14:00 Uhr im Dienstgebäude des Innenministeriums, Willy-Brandt-Str. 41, 70173 Stuttgart, Konferenzsaal II (E001_II) zu einer öffentlichen Sitzung zusammen. Gegenstand der Sitzung ist die Feststellung, ob das Volksbegehren erfolgreich zustande gekommen ist.

Damit ein zugelassenes Volksbegehren erfolgreich ist und ein damit initiierter Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht wird, ist es nach Artikel 59 Abs. 3 der Landesverfassung erforderlich, dass mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten das Volksbegehren unterstützen, also mindestens 767.104 Personen (maßgeblich für das genannte Volksbegehren ist nach dem Volksabstimmungsgesetz die Zahl der Wahlberechtigten bei der Landtagswahl 2021). Die Initiatoren des Volksbegehrens „XXL-Landtag verhindern“ hatten entsprechend den Vorgaben des Volksabstimmungsgesetzes sechs Monate lang, vom 5. Mai 2025 bis 4. November 2025, Zeit, die erforderlichen Unterstützungsunterschriften zu sammeln. Darüber hinaus lagen während dieses Zeitraums in allen Gemeinden in Baden-Württemberg drei Monate lang Unterschriftenlisten zur Eintragung aus.

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