Steuern

Steuerguide für Influencerinnen und Influencer

Der neue Steuerguide für Influencerinnen und Influencer gibt einen Überblick darüber, welche Steuerarten infrage kommen können und ob Betroffene ihre Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen müssen.

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Eine junge Frau sitzt an einem Tisch und filmt sich selbst, während sie Schminktipps gibt.

In den sozialen Medien gibt es immer mehr Influencerinnen und Influencer. Sie bewerben – meistens gegen Geld – Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen. Auch diese Art von Marketing ist ein steuerpflichtiges Business. Das Finanzministerium gibt deshalb nun einen Steuerguide für Influencerinnen und Influencer heraus.  

Finanzminister Dr. Danyal Bayaz sagte: „Influencerinnen und Influencer sind in der digitalen Welt eine etablierte Berufsgruppe. Uns ist es wichtig, diese Berufsgruppe zu erreichen. Denn auch sie müssen unter bestimmten Umständen Steuern zahlen. Was sie dabei beachten müssen, zeigt ihnen der neue Steuerguide.“

Der Steuerguide gibt einen Überblick darüber, welche Steuerarten für Influencerinnen und Influencer infrage kommen können und ob Betroffene ihre Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen müssen. Er ersetzt allerdings keine Fachberatung. Hier empfiehlt sich der Kontakt zu einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.

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von links nach rechts: Sebastian Gehring, Vorstand Marketing & Medien der SG Sonnenhof Großaspach, Christian Fischer, Vizepräsident Karlsruher SC, Dominik Schwärzel, Vorstandsvorsitzender des SSV Ulm, Vorstandsvorsitzender Alexander Wehrle (VfB Stuttgart), Manuel Hagel, Innenminister von Baden-Württemberg, Daniel Förderer, Geschäftsführer der TSG 1899 Hoffenheim und Holger Sanwald, Vorstandsvorsitzender des 1. FC Heidenheim
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