Soziales

Soforthilfe für die Unterbringung von Obdachlosen

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Essensausgabe in einer Tagsesstätte für Wohnungslose in Mannheim (Bild: © dpa)

Aufgrund der derzeitigen Krisen steigt für viele Menschen das Risiko, ihre Wohnung zu verlieren. Um eine Überbelegung von Notunterkünften zu vermeiden, stellt das Land den Kommunen eine Soforthilfe in Höhe von 280.000 Euro für die Unterbringung von Obdachlosen zur Verfügung.

Mit rund 280.000 Euro unterstützt das Land die Kommunen dabei, zusätzliche Notunterkünfte für Obdachlose im Herbst und Winter zu schaffen. „Aufgrund der derzeitigen Krisen steigt für viele Menschen das Risiko, ihre Wohnung zu verlieren“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha am 13. November 2022 in Stuttgart. „Bereits in der Vergangenheit waren die Unterkünfte häufig überbelegt. Deshalb stellt das Land den Kommunen nun zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung.“ Hinzu komme, dass viele obdachlose Menschen aufgrund vielfacher Erkrankungen zu Corona-Risikogruppen gehörten.

Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden sowie Stadt- und Landkreise aus Baden-Württemberg.

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration: Soforthilfe für Obdachlose im Winter 2022/23

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