Förderprogramm

Restart-Prämie der L-Bank startet am 1. März

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Dame in einem Bekleidungsgeschäft

Mit der Restart-Prämie der L-Bank startet am 1. März ein neues Förderprogramm für den Mittelstand. Die Restart-Prämie unterstützt Betriebe finanziell dabei, nach der Pandemie in die Wiederaufnahme des regulären Geschäftsbetriebs zu investieren. Ziel ist es, wieder das Vorkrisenniveau zu erreichen.

Die L-Bank erweitert ihr Förderangebot am 1. März um einen zusätzlichen Tilgungszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen, die besonders von den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie betroffen sind: Mit der Restart-Prämie können beispielsweise Betriebe des Einzelhandels, der Veranstaltungswirtschaft, der Gastronomie sowie des Taxi- und Mietwagengewerbes ihren Neustart ankurbeln.

„Viele kleine und mittlere Unternehmen haben unter den Corona-bedingten Einschränkungen der letzten zwei Jahre sehr gelitten und mussten unverschuldet hohe Umsatzausfälle verkraften. Sie stehen jetzt vor der Herausforderung, ihre Geschäfte wieder hochzufahren. Mit der Restart-Prämie werden wir sie finanziell dabei unterstützen, nach der Pandemie in die Wiederaufnahme des regulären Geschäftsbetriebs zu investieren. Ziel ist es, wieder das Vorkrisenniveau zu erreichen. Ich freue mich deshalb besonders über die Unterstützung durch die L-Bank. Zusammen leisten wir mit der Restart-Prämie erneut einen wichtigen Beitrag, die wirtschaftliche Stärke Baden-Württembergs zu erhalten“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Mit den für März angekündigten Lockerungen der Corona-Maßnahmen fasst die Wirtschaft Zuversicht und will wieder investieren. Das ist eine gute Voraussetzung für einen wirtschaftlichen Neustart nach der Pandemie.“

Wichtiger Förderimpuls auf dem Weg zur wirtschaftlichen Normalität

„Indem wir durch einen zusätzlichen Tilgungszuschuss in Höhe von zehn Prozent das wirtschaftliche Eigenkapital stärken, erleichtern wir den Finanzierungs- und Kreditzugang für die von der Pandemie betroffenen Branchen. In Kombination mit den vielfältigen bisherigen Unterstützungsmaßnahmen ist dies ein wichtiger, zusätzlicher Förderimpuls auf dem Weg zu einer wirtschaftlichen Normalität,“ betonte Edith Weymayr, Vorsitzende des Vorstands der L-Bank.

Förderpolitische Zielsetzung der Restart-Prämie ist es, kleine und mittlere Unternehmen beim Neustart des Geschäftsbetriebes mit einem attraktiven Tilgungszuschuss zu unterstützen. Die Fördermittel sollen dazu beitragen, dass notwendige Investitionen und Betriebsmittel günstig finanziert werden können.

Antragstellung ab 1. März über Hausbanken

Die Restart-Prämie kann über die Hausbanken in Kombination mit den Förderdarlehen der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-BW) der L-Bank beantragt werden. Voraussetzung für diesen Förderanreiz ist eine dauerhafte Überlebensperspektive der Unternehmen. Der Tilgungszuschuss im Rahmen der Restart-Prämie beträgt zehn Prozent des Bruttodarlehensbetrags, maximal 50.000 Euro. Die Förderdarlehen können dabei mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank oder der L-Bank kombiniert werden.

Die Restart-Prämie im Rahmen von GuW-BW können kleine und mittlere Unternehmen aus Branchen beantragen, die von der Corona-Pandemie besonders stark betroffen waren beziehungsweise sind und die für die Wiederaufnahme des regulären Geschäftsbetriebs investieren. Folgende Branchen gehören dazu: Einzelhandel, körpernahe Dienstleistungen, Veranstaltungswirtschaft und Eventbranche, Schaustellergewerbe und Marktkaufleute, Gastronomie und Event-Caterer, Taxi- und Mietwagenunternehmen, Tourismuswirtschaft und Reisebranche, Vergnügungs-, Themen- und Freizeitparks sowie gewerbliche Sport- und Freizeiteinrichtungen.

Weitere Meldungen

Landwirtschaft in Hohenlohe
Landwirtschaft

Landwirtschaftliche Förder- und Ausgleichszahlungen ausgezahlt

Eine Grundschullehrerin erklärt Schülerinnen und Schülern Aufgaben.
Schule

Arbeitsgruppe Lehrerstellen legt Abschlussbericht vor

Visualisierung Neubau HLRS III an der Universität Stuttgart
Vermögen und Bau

Grundstein für Neubau an der Universität Stuttgart gelegt

Brücke an der Kessach
Flurneuordnung

Brücke über Kessach wird ersetzt

Bocksteinhöhle im Lonetal
UNESCO-Welterbe

Land fördert Welterbestätten mit rund 540.000 Euro

Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen.
Ländlicher Raum

Land gibt 3,1 Millionen Euro zu EU-Förderprogramm LEADER

Bevölkerungsschutz Auszeichnung
Bevölkerungsschutz

35 ehrenamtsfreundliche Arbeitgeber ausgezeichnet

Ein Landwirt an einer automatischen Melkmaschine im Stall (Bild: © dpa).
Landwirtschaft

Hauk lädt zum Landwirtschafts­dialog über Erzeugerpreise

Blick in den Tagungsraum anlässlich der Sitzung der Europaministerkonferenz in der Landesvertretung in Brüssel
Europaministerkonferenz

Außenhandel der EU stärken und Regulierungen vereinfachen

Das Logo von Invest BW
Invest BW

Mobilität stärken, Wandel prägen, Zukunft sichern

Logo Start-up BW
Start-up BW

Neue Start-ups für das Frühphasenförderprogramm ausgewählt

Richter im Landgericht Stuttgart
Justiz

Neues KI-Tool für die Justiz

Eine junge Frau mit gelbem Pullover hält ein Smartphone in der Hand.
Digitalisierung

Ausweis auf dem Handy ab 2. Januar 2027

Weg im ländlichen Raum
Flurneuordnung

Ländliche Wege in zwölf Kommunen modernisiert

Übergabe eines symbolischen Förderschecks an die Projektverantwortlichen der Fraunhofer-Gesellschaft für das Projekt „Stuttgart Climate Tech Hub“
Wirtschaft

Startschuss für Stuttgart Climate Tech Hub