Förderprogramm

Restart-Prämie der L-Bank startet am 1. März

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Dame in einem Bekleidungsgeschäft

Mit der Restart-Prämie der L-Bank startet am 1. März ein neues Förderprogramm für den Mittelstand. Die Restart-Prämie unterstützt Betriebe finanziell dabei, nach der Pandemie in die Wiederaufnahme des regulären Geschäftsbetriebs zu investieren. Ziel ist es, wieder das Vorkrisenniveau zu erreichen.

Die L-Bank erweitert ihr Förderangebot am 1. März um einen zusätzlichen Tilgungszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen, die besonders von den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie betroffen sind: Mit der Restart-Prämie können beispielsweise Betriebe des Einzelhandels, der Veranstaltungswirtschaft, der Gastronomie sowie des Taxi- und Mietwagengewerbes ihren Neustart ankurbeln.

„Viele kleine und mittlere Unternehmen haben unter den Corona-bedingten Einschränkungen der letzten zwei Jahre sehr gelitten und mussten unverschuldet hohe Umsatzausfälle verkraften. Sie stehen jetzt vor der Herausforderung, ihre Geschäfte wieder hochzufahren. Mit der Restart-Prämie werden wir sie finanziell dabei unterstützen, nach der Pandemie in die Wiederaufnahme des regulären Geschäftsbetriebs zu investieren. Ziel ist es, wieder das Vorkrisenniveau zu erreichen. Ich freue mich deshalb besonders über die Unterstützung durch die L-Bank. Zusammen leisten wir mit der Restart-Prämie erneut einen wichtigen Beitrag, die wirtschaftliche Stärke Baden-Württembergs zu erhalten“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Mit den für März angekündigten Lockerungen der Corona-Maßnahmen fasst die Wirtschaft Zuversicht und will wieder investieren. Das ist eine gute Voraussetzung für einen wirtschaftlichen Neustart nach der Pandemie.“

Wichtiger Förderimpuls auf dem Weg zur wirtschaftlichen Normalität

„Indem wir durch einen zusätzlichen Tilgungszuschuss in Höhe von zehn Prozent das wirtschaftliche Eigenkapital stärken, erleichtern wir den Finanzierungs- und Kreditzugang für die von der Pandemie betroffenen Branchen. In Kombination mit den vielfältigen bisherigen Unterstützungsmaßnahmen ist dies ein wichtiger, zusätzlicher Förderimpuls auf dem Weg zu einer wirtschaftlichen Normalität,“ betonte Edith Weymayr, Vorsitzende des Vorstands der L-Bank.

Förderpolitische Zielsetzung der Restart-Prämie ist es, kleine und mittlere Unternehmen beim Neustart des Geschäftsbetriebes mit einem attraktiven Tilgungszuschuss zu unterstützen. Die Fördermittel sollen dazu beitragen, dass notwendige Investitionen und Betriebsmittel günstig finanziert werden können.

Antragstellung ab 1. März über Hausbanken

Die Restart-Prämie kann über die Hausbanken in Kombination mit den Förderdarlehen der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-BW) der L-Bank beantragt werden. Voraussetzung für diesen Förderanreiz ist eine dauerhafte Überlebensperspektive der Unternehmen. Der Tilgungszuschuss im Rahmen der Restart-Prämie beträgt zehn Prozent des Bruttodarlehensbetrags, maximal 50.000 Euro. Die Förderdarlehen können dabei mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank oder der L-Bank kombiniert werden.

Die Restart-Prämie im Rahmen von GuW-BW können kleine und mittlere Unternehmen aus Branchen beantragen, die von der Corona-Pandemie besonders stark betroffen waren beziehungsweise sind und die für die Wiederaufnahme des regulären Geschäftsbetriebs investieren. Folgende Branchen gehören dazu: Einzelhandel, körpernahe Dienstleistungen, Veranstaltungswirtschaft und Eventbranche, Schaustellergewerbe und Marktkaufleute, Gastronomie und Event-Caterer, Taxi- und Mietwagenunternehmen, Tourismuswirtschaft und Reisebranche, Vergnügungs-, Themen- und Freizeitparks sowie gewerbliche Sport- und Freizeiteinrichtungen.

Weitere Meldungen

Visualisierung des Neubaus Physik an der Universität Stuttgart
Vermögen und Bau

Spatenstich für den Neubau Physik an der Universität Stuttgart

Ein Krebsforscher arbeitet in einem Labor des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen in Heidelberg mit einer Pipette. (Bild: picture alliance/picture alliance / dpa)
Forschung

Erneuter Spitzenplatz bei europäischen Forschungsgeldern

Eine Besucherin der Ausstellung mit dem Titel: „Kunst & Textil“ sieht sich am 20. März 2014 in der Staatsgalerie in Stuttgart die Skulptur „Foud Farie“ aus dem Jahr 2011 von Yinka Shonibare an.
Kunst und Kultur

Land fördert 28 innovative Kulturprojekte

Ein Bündel mit Umhüllungen für Glasfaserkabel hängt vor einem Haus in Oberflockenbach. (Bild: picture alliance/Uwe Anspach/dpa)
Breitbandbericht

Fortschritte beim Ausbau der digitalen Infrastruktur

Ein „Scan-Fahrzeug“ mit speziellen, auf dem Autodach montierten Kameras fährt durch eine Straße im Stadtteil Neckarstadt-West in Mannheim.
Verkehr

Start des Pilotprojekts „Scan-Fahrzeuge“ in Mannheim

Preisverleihung Allianz Industrie 4.0
Allianz Industrie 4.0

Herausragende Digitalisierungs­lösungen ausgezeichnet

Logo des Verkehrsministeriums für Mobilitätspakte
Mobilität

Mobilitätspakt Aalen-Heidenheim wird bis 2030 fortgesetzt

Eine Hand nimmt eine Euro-Münze aus einer Geldbörse, in der sich weitere Münzen befinden. (Foto © dpa)
GesellschaftsReport

Junge Menschen vor Überschuldung schützen

Begegnungspark in Süßen
Städtebauförderung

Weitere Städtebaumaßnahmen erfolgreich abgeschlossen

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 4. November 2025

Gewinner Female Founders Cup
Start-up BW

Finale des Female Founders Cup 2025

Ein Pfleger eines Pflegeheims schiebt eine Bewohnerin mit einem Rollstuhl.
Gesundheit / Migration

Vierter Runder Tisch „Zuwanderung Gesundheits- und Pflegeberufe“

Eine Schilffläche und ein begrüntes Dach
Klimawandel

Neue Fördermittel für Klimaanpassung in Kommunen

Ein Startläufer einer 4x100m-Staffel hält einen Staffelstab in der Hand.
Sportstätten

Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“

Bevölkerungsschutz Auszeichnung
Bevölkerungsschutz

Ehrenamtsfreundliche Arbeitgeber ausgezeichnet