Justiz

Pilotprojekt „Zivilgerichtliches Online-Verfahren“ gestartet

Mit dem Pilotprojekt „Zivilgerichtliches Online-Verfahren“ erprobt das Land eine neue, digitale Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, ihre Zivilrechtsstreitigkeiten effizient und schnell zu klären.

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Projektteam, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges (Dritte von links), Direktorin des Amtsgerichts Nürtingen Dr. Sabine Kienzle-Hiemer (Vierte von links), Dr. Markus Volz Vizepräsident des Landgerichts Stuttgart (5. v. l.)
Projektteam, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges (Dritte von rechts), Direktorin des Amtsgerichts Nürtingen Dr. Sabine Kienzle-Hiemer (Dritte von links), Vizepräsident des Landgerichts Stuttgart Dr. Markus Volz (Zweiter von rechts)

Die Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges hat das Amtsgericht Nürtingen besucht, um den Start des Pilotprojekts „Zivilgerichtliches Online-Verfahren“ in Baden-Württemberg offiziell zu verkünden. Neben dem Amtsgericht Nürtingen nimmt auch das Amtsgericht Mannheim an der Erprobung des Online-Verfahrens teil.

„Dieses innovative Verfahren bietet eine neue, digitale Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, ihre Zivilrechtsstreitigkeiten mit Streitwerten von bis zu 10.000 Euro und Ansprüche im Zusammenhang mit Fluggastrechten vor den Amtsgerichten zu klären“, sagte Gentges. „Das zivilgerichtliche Online-Verfahren ist ein modernes und bürgernahes Angebot, das eine effiziente und schnelle Bearbeitung von Rechtsstreitigkeiten ermöglicht, ohne dass die Beteiligten zwingend persönlich vor Gericht erscheinen müssen.“

Verfahrensführung effizienter und moderner gestalten

Das Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit ist Ende 2025 in Kraft getreten. Das Online-Verfahren zielt darauf ab, eine bürgernahe Möglichkeit der Verfahrensführung im Bereich niedriger Streitwerte zu etablieren und die Arbeit der Gerichte durch Einsatz digitaler Technik effizienter und moderner zu gestalten. Es gelten einige verfahrensrechtliche Besonderheiten. Das Gericht kann in geeigneten Fällen ohne mündliche Verhandlung entscheiden. Im Falle einer mündlichen Verhandlung soll diese bevorzugt als Videoverhandlung stattfinden. Das Gericht kann das Verfahren nach billigem Ermessen bestimmen. In geeigneten Fällen sind eine vereinfachte Tatsachenfeststellung und Beweisaufnahme möglich (zum Beispiel Abruf von Auskünften aus allgemein zugänglichen Quellen, telefonische Zeugenbefragung). Die Verkündung des Urteils kann durch dessen Zustellung ersetzt werden. Im Online-Verfahren gelten zudem reduzierte Gerichtsgebühren.

Bürger können ihre Klage niedrigschwellig und digital erstellen und über das „Mein Justizpostfach” bei den teilnehmenden Amtsgerichten Nürtingen und Mannheim einreichen. Hierfür werden die Bürger Schritt für Schritt in einer benutzerfreundlichen Sprache durch einen Abfragedialog zur Bestimmung des zuständigen Gerichts sowie im Anschluss zur Erstellung einer Klage geführt. Am Ende generiert der Onlinedienst aus den Eingaben eine fertige Klage im PDF-Format.

Mit dem zivilgerichtlichen Online-Verfahren werden keine spezifischen Online-Gerichte geschaffen. Das Online-Verfahren steht den Rechtssuchenden optional (neben der „herkömmlichen“ Klageerhebung) zur Verfügung.

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